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Eingestellt. In vielen Bundesländern dürfen Lehrerinnen unterrichten, wenn sie den „Schulfrieden“ nicht stören.

© Getty Images/iStockphoto

Berufungsverfahren am Berliner Arbeitsgericht: Muslimische Studentinnen wollen mit Kopftuch unterrichten

Unterrichten mit Kopftuch bleibt Lehrerinnen in Berlin aufgrund des Neutralitätsgesetzes vorerst verboten. Am Donnerstag wird erneut vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.

Einen Tag bevor die Berliner Lehramtsstudentin Rumeysa Özkan ihr neues Schulpraktikum beginnen sollte, machte ein Satz alle Vorfreude zunichte. Sie würde ihr ans Herz legen, das Kopftuch doch ab und zu abzunehmen, sagte die Schulleiterin. Schon mal zur Gewöhnung.

„Was soll man da antworten?“, sagt die junge Frau und lächelt gequält. „Eigentlich hätte sie mir das gar nicht sagen dürfen.“ Eine Überraschung war es trotzdem nicht – zu oft ist der angehenden Lehrerin schon Ähnliches passiert: Die Menschen sehen ein Kopftuch, und sie sehen ein Problem. Ihren richtigen Namen möchte Özkan nicht in der Zeitung lesen, sie befürchtet Nachteile in ihrer praktischen Ausbildung als Geschichtslehrerin.

Seit 2005 verbietet das Berliner Neutralitätsgesetz Beamten und Staatsangestellten das sichtbare Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken, „die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft“ erkennen lassen. Das Gesetz umfasst alle Religionen; es soll Berlins Versuch sein, Glaubensfreiheit und staatliche Neutralität in Einklang zu bringen.

Bekannt: Der Streit zwischen Betül Ulusoy und dem Bezirksamt Neukölln

Trotzdem ist es als Kopftuchverbot bekannt, öffentlichkeitswirksame Fälle betrafen fast immer Muslima und ihre Kopfbedeckung. 2015 machte der Streit zwischen der Juristin Betül Ulusoy und dem Neuköllner Bezirksamt über ihr Rechtsreferendariat Schlagzeilen. Kurz zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für rechtswidrig erklärt. Im Frühjahr 2016 lehnte das Berliner Arbeitsgericht allerdings die Klage einer angehenden Lehrerin mit Kopftuch erneut ab. Am Donnerstag wird im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt, ob ihr eine Entschädigung zusteht.

Sie habe immer gehofft, dass ihr das Unterrichten erlaubt sein werde, wenn sie einmal mit ihrem Studium fertig sei, sagt Rumeysa Özkan. In der 12. Klasse riet ihr der Geschichtslehrer zum Lehramt – trotz Kopftuch. Die Gesetzeslage könne sich ändern, das sei schon aus demografischen Gründen wahrscheinlich. „Das gab mir Motivation“, erinnert sich die heute 27-Jährige. Ihre Kommilitonin Emine Özdemir, die im Hauptfach Kunst studiert, sagt, sie habe „das mit dem Kopftuch lange ausgeblendet“. Doch jetzt, da das Ende des Studiums naht, wachse ihre Zukunftsangst. Auch sie will sich nicht unter ihrem richtigen Namen äußern.

Die Hoffnung vieler Lehramtsstudentinnen, aber auch von Jurastudentinnen mit Kopftuch auf eine Änderung der Berliner Rechtslage hat sich bislang nicht erfüllt. Nur während der Praktika in ihrer Ausbildung und im Referendariat sind zumindest die angehenden Lehrerinnen vom Neutralitätsgesetz ausgenommen. Doch ins Lehramt an staatlichen Schulen, als Richterinnen oder Staatsanwältinnen oder in der Verwaltung werden sie auch unter Rot-Rot-Grün nicht eingestellt.

Linke und Grüne wollen auf eine Änderung hinwirken

Die SPD als stärkste Kraft in der Koalition hatte sich nach einer Mitgliederbefragung entschieden, am Neutralitätsgesetz festzuhalten. Linke und Grüne wollen zwar auf eine Änderung hinwirken, aber bis auf Weiteres bleibt Berlin eines der wenigen Bundesländer, in denen das Kopftuchverbot bis heute eindeutig gilt.

Zu den übrigen Ländern gehören außer allen ostdeutschen auch Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bremen und Niedersachsen. Die Gesetzeslage ist höchst uneinheitlich: Im hohen Norden und im Osten gab es noch nie Kopftuchverbote, in Bremen informierte die Bildungssenatorin Schulleiter vor zwei Jahren, dass sie Kopftuchträgerinnen einstellen können, in Niedersachsen erging ein ähnlicher Erlass – ebenso wie in Baden-Württemberg und in Hessen.

Bei den Kann-Bestimmungen geht es immer um den „Schulfrieden“ und die staatliche Neutralität, die laut Bundesverfassungsgericht im Einzelfall gefährdet sein müssen, um eine Kopftuchträgerin abzuweisen. Das könnte etwa der Fall sein, wenn Eltern gegen religiöse Bekundungen einer Lehrerin protestieren, die über das bloße Tragen des Kopftuchs hinausgehen.

Schulverwaltung verweist auf Alternativen

Die Berliner Schulverwaltung verweist auf Alternativen. „Lehrkräfte, die ihre Kleidung aus religiösen Gründen nicht ablegen möchten, haben die Möglichkeit, auf andere Schulen auszuweichen“, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. Unterrichten dürfen sie an Berufsschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.

Doch das ist nicht nur den Lehramtsstudentinnen, sondern auch einigen ihrer Ausbilder zu wenig. „Immer wieder wird gefordert, dass die Schulen bunter werden müssen“, sagt die Politikdidaktik-Professorin Sabine Achour von der Freien Universität. „Mehr Lehrkräfte mit Kopftuch würden Berlin guttun.“ Ihrer Einschätzung nach tragen unter 80 bis 90 Lehramtsstudierenden am Politik-Institut der FU vielleicht drei oder vier ein Kopftuch. Gesicherte berlinweite Angaben dazu gibt es nicht.

„Meist sind es sehr engagierte Studentinnen, die enorme Emanzipationsprozesse durchgemacht haben, auch in ihren Familien“, sagt Achour. Dass Berlin sie weiterhin vom Unterrichten ausschließt, kann die Professorin nicht nachvollziehen. Sie kritisiert: „Es geht überhaupt nicht mehr um die Qualität ihres Unterrichts.“

Kopftuchverbot - eine Benachteiligung von Frauen bei der Berufsausübung?

Ähnlich sieht es die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft in Berlin. Da das Kopftuchverbot ausschließlich Frauen betrifft, sei es als Benachteiligung von Frauen bei ihrer Berufsausübung zu werten, sagt GEW-Sprecher Markus Hanisch. Auch sei die Schulverwaltung „inkonsequent“, wenn sie versuche, Menschen mit Migrationshintergrund als Lehrkräfte zu gewinnen, aber nicht alle die gleichen Chancen hätten.

Masterstudentin Emine Özdemir ist inzwischen im Praxissemester an einem Gymnasium in Wedding. Anfangs sei alles gut gelaufen, doch dann habe ihr Mentor gefordert, sie solle ohne Kopftuch unterrichten, und eine Lehrerin habe ihr vor der Klasse gesagt, in Deutschland könne sie nicht mit Kopftuch unterrichten, berichtet Özdemir. „Es war absurd und sehr entwürdigend.“

Wer mit Özkan und Özdemir spricht, merkt, dass sie sich schon oft mit den Fragen nach ihren Kopftüchern auseinandersetzen mussten – und es leid sind. Immer wieder machten sie aber auch positive Erfahrungen, das hänge sehr von den Schulleitungen und deren Haltungen ab, betonen beide. Gar keine Probleme gebe es mit den Schülern. „Man wird von ihnen zuerst als Lehrerperson wahrgenommen“, sagt Özdemir. Sie sei auch Ansprechpartnerin für ähnliche Sorgen: Frau Özdemir, ich möchte Jura machen, aber muss ich mich da entscheiden?, fragen Schülerinnen mit Kopftuch. 2015 haben sich unter den 16- bis 25-Jährigen in Deutschland mehr als 70 Prozent dafür ausgesprochen, dass es muslimischen Lehrerinnen erlaubt sein sollte, im Schulunterricht ein Kopftuch zu tragen. Das ergab eine Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung der Humboldt-Universität.

Die Lehrerinnen wollen als Pädagoginnen gesehen werden

Für das Berliner Neutralitätsgebot haben die Lehramtsstudentinnen kein Verständnis. „Das Kopftuch ist für mich kein religiöses Symbol, im Islam ist das der Halbmond“, sagt Özkan. „Es gibt auch viele Muslime, die kein Kopftuch tragen – sind das dann keine religiösen Menschen?“ Sie lasse sich das Kopftuch nicht verbieten, sagt die 27-Jährige. „Es zeigt mich so, wie ich mich zeigen will, es ist meine Identität.“ Für Özdemir ist das Kopftuch „eine total persönliche Entscheidung – und nur ein Teil des Islams.“

Die angehenden Lehrerinnen wollen nicht als Expertinnen für den Islam oder Deutsch als Zweitsprache angesehen werden, sondern als gut ausgebildete und engagierte Pädagoginnen. „Man wird schon sehr auf das Kopftuch und den Islam reduziert“, sagt Özdemir. „Dabei behandele ich in Geschichte am liebten die Antike, Latein war früher mein Lieblingsfach“, sagt Özkan und lacht. Nach dem Studium und dem Referendariat wollen beide am liebsten in ihrer Heimatstadt Berlin bleiben. Das Bundesland zu wechseln oder an eine Privatschule zu gehen, kommt für sie nur im Notfall infrage.

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