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Studie: Gene begünstigen Jugendkriminalität

Soziologen in den USA wollen in einer Studie Zusammenhänge zwischen Genen und kriminellem Verhalten bei Jugendlichen gefunden haben. Das Thema birgt politischen Zündstoff für die Frage, wie mit jugendlichen Straftätern umgegangen werden sollte.

Ist der Hang zu Kriminalität angeboren oder wird er anerzogen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Kriminologie schon seit Jahrhunderten - und wohl genauso lange streitet man über die Antworten. Wissenschaftler der Chapel Hill Universität in North Carolina wollen nun Hinweise auf genetische Ursprünge von Jugendkriminalität gefunden haben. In ihrer Studie „The Integration of genetic Propensities into Social-Control Models of Delinquency and Violence among Male Youths" entdeckten die Forscher um Sozialprofessor Guang Guo drei Gene: Wer diese besitzt, so ihr Ergebnis, bei dem ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er kriminell wird.

Die Soziologen untersuchten jedoch auch den Zusammenhang zwischen den drei Genen und äußeren Faktoren in der Umwelt der Jugendlichen und stellten fest: Das Verhalten ist keineswegs allein von diesen Genen abhängig. „Soziale Faktoren wie Familie, Freunde und Schule scheinen die Auswirkung dieser Genvariationen zu beeinflussen", erklärt Guo. Positive soziale Faktoren - wie eine intensive familiäre Bindung oder in der Schule anerkannt zu sein - scheinen also die Anfälligkeit für kriminelles Verhalten zu verringern. Wenn die Jugendlichen mit diesen Genen dagegen aus zerrütteten Familien kommen, in der Schule versagen oder Anerkennungsprobleme haben, wächst die Gefahr, dass sie kriminell werden.

Forscher warnen vor einseitiger Betrachtungsweise

Die Wissenschaftler schließen daraus, dass beide Ursachen - genetische wie auch soziale - bei der Beurteilung von kriminellem Verhalten berücksichtigt werden müssten. Sie warnen davor, in Zukunft davon auszugehen, dass allein genetische Veranlagung zu Kriminalität führt. Denn erstens: Die Beziehung zwischen genetischer Veranlagung und sozialer Umgebung ist viel zu komplex, um allein den einen oder anderen Einfluss für Kriminalität bei Jugendlichen verantwortlich zu machen.

Und zweitens: Sowohl Straftäter als auch Ankläger könnten sich diese einseitige Sicht zunutze machen, sagte Guang Guo der Nachrichtenagentur Reuters. Die Straftäter könnten damit argumentieren, dass sie nichts für ihr Verhalten können, weil es angeboren ist. Richter dagegen könnten dann davon ausgehen, dass der Straftäter nicht resozialisiert werden könne und deshalb das Strafmaß enorm erhöhen. Vorzeitige Entlassungen oder die Verhängung von Bewährungsstrafen würden damit wohl seltener vorkommen.

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