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Das ehemalige Konzentrationslager Stutthof.

© Imago/Newspix

Tagesspiegel Plus

Urteil zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen: Jeder konnte Mörder werden – und musste es wissen

Der Bundesgerichtshof hat die Strafe wegen vielfacher Beihilfe zum Mord für die frühere KZ-Sekretärin bestätigt. Der Prozess könnte eine letzte Mahnung dafür sein, wie weit Verantwortung reichen kann.

Jost Müller-Neuhof
Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Es könnte das womöglich letzte rechtskräftige Urteil zu NS-Verbrechen in Deutschland sein, zugleich ist es das erste im Fall einer zivilen Angestellten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag den Schuldspruch gegen die mittlerweile 99 Jahre alte frühere Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof bestätigt. Imgard F. hat demnach als Gehilfin an der systematischen Tötung von mehr als 10.000 Menschen mitgewirkt.

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