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Fereshta Ludin, muslimische Lehrerin und Beschwerdeführerin im Kopftuch-Streit, am 24.09.2003 nach der Urteilsverkündung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© dpa/dpaweb/Uli Deck

Tagesspiegel Plus

Kopftuch-Verbot im Schöffenamt: Auch Gläubige sprechen im Namen des Volkes

Der Staat muss gegenüber Religionen neutral sein – sie aber deswegen unsichtbar zu machen, grenzt Menschen aus und erschwert Integration.

Jost Müller-Neuhof
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

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Schöffinnen und Schöffen sind die unbekannten Wesen der deutschen Justiz. Sie sitzen neben den Berufsrichtern, hören sich an, was Kläger, Beklagte, Angeklagte oder Zeugen zu sagen haben, sagen eher selten selbst etwas und entscheiden am Ende mit. „Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden“, heißt es im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

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