Jugendgewalt : Opfer in der U-Bahn ausgeguckt und niedergestochen

27.01.2012 17:00 Uhrvon

Es ist der Alptraum jeden U-Bahnfahrgasts: Aus heiterem Himmel wird man Opfer einer Gewalttat. Jetzt kam solch ein Vorfall vor Gericht. Ein Trio hat zwei 17-Jährige aus Streitlust angegriffen, einer der Täter sogar zugestochen.

Sie waren auf Streit aus, wollten „ein bisschen Stress machen“. Ihre Opfer hatten sich Dennis P. und seine beiden Komplizen in der U-Bahn ausgeguckt: Zwei 17-jährige Schüler, die verängstigt an der nächsten Station ausstiegen, als sie die Blicke der angetrunkenen Männer spürten. Der 20-jährige P. wirkte erschreckend unbekümmert, als er am Freitag vor dem Landgericht über den brutalen Angriff sprach. „Einem habe ich das Messer in den Rücken gerammt“, gestand er. Der Mann aus Lankwitz wurde zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt.

Es war Langeweile nach einer Zecherei, die Dennis P. und seine Komplizen in der Nacht des 6. Februar 2011 auf die Straße trieb.

Sie fuhren lange durch die Gegend, bis sie in einer U-Bahn zwei Jugendliche entdeckten. „Es wurde wortlos entschieden, dass die beiden es sein sollten“, sagte ein Verteidiger. Ein spontaner Entschluss sei es gewesen. Möglicherweise sei es um ein „Machtspiel“ gegangen. Dennis P., sein Mandant, sei eine schwache Persönlichkeit und fühlte sich in der Gruppe stark. Emotionslos sagte der Messerstecher, dass ihm der Überfall leid tue. Er könnte sich nicht erklären, wie es dazu kam.

Mit vier Freunden war er unterwegs. Wie er waren auch der 21-jährige Felix H. und ein 18-Jähriger auf eine Prügelei aus. Sie schlugen am U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte in Zehlendorf zu. Eines der Opfer konnte nach einem Schlag ins Gesicht auf die andere Straßenseite flüchten. Der zweite Schüler wurde von P. mit einem Messer bedroht. „In dem Moment wollte ich Geld“, gab er zu. Als sich der Schüler bewegte, habe er zugestochen.

Eine brutale Tat ohne jeglichen Anlass. Sie sei erschreckend, lasse einen ratlos zurück, hieß es im Urteil. Ob der arbeitslose P. wegen der Körperverletzung ins Gefängnis muss oder doch eine Strafe auf Bewährung erhalten kann, wird in sechs Monaten entschieden. Er muss sich in eine stationäre Drogentherapie begeben und 500 Euro an den Verletzten zahlen. Gegen Felix H. ergingen unter Einbeziehung einer Vorstrafe zwei Jahre und drei Monate. Der 18-Jährige kam mit einer Verwarnung davon und soll sich in eine Suchttherapie begeben.

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