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Ein Rettungssanitäter wurde wegen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen verurteilt.

© dpa

Missbrauch im Rettungswagen: Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt

Im Juni 2011 soll ein Rettungssanitäter eine hilflose Frau im Rettungswagen missbraucht haben. Der Beschuldigte streitet die Vorwürfe ab, ist nun aber zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 35-Jährige will in Berufung gehen.

Ein Rettungssanitäter steht seit mehr als zwei Jahren unter ungeheuerlichem Verdacht: Der 35-Jährige soll sich während einer Fahrt mit dem Rettungswagen an einer hilflosen 18-Jährigen vergangen haben. Vor Gericht trat Alexander F. wie jemand auf, dem übel mitgespielt wurde. Aufrecht saß er im Saal und erklärte, er bestreite die Tat ausdrücklich. Nach dreiwöchigem Prozess aber verurteilten ihn die Richter wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.

Aussage stand gegen Aussage. Was die junge Frau sagte, wurde intensiv geprüft. Zwei psychiatrische Gutachter hatte das Gericht eingeschaltet. Die inzwischen 20-Jährige sei glaubhaft, stand am Freitag für die Richter fest. Bei dem Übergriff sei sie in einem der Ohnmacht ähnlichen Zustand gewesen, habe registrieren, sich jedoch nicht wehren können. Konstant und detailliert habe sie über das, was im Rettungswagen geschah, ausgesagt.

Es ging um einen Einsatz am 3. Juni 2011. Sara L. (Name geändert) war nach einem feuchtfröhlichen Abend kollabiert. Sie hatte Bier und Wodka getrunken, „aber nicht übermäßig viel“, sagte sie. Dass es ihr plötzlich so schlecht gegangen sei, habe wohl an dem Antibiotikum gelegen, das sie zuvor eingenommen hatte. „Ich habe nichts gesehen und mich nicht bewegen können, aber alles gehört“, beschrieb die Zeugin. Im Rettungswagen habe sie gemerkt, dass ihr eine Person an die Brust und in die Hose griff. Im Krankenhaus in Marienfelde seien zotige Bemerkungen gefallen. So in der Art: Jetzt könnt ihr euren Spaß mit ihr haben.

Als die Ermittlungen begannen, wurde F., ein verbeamteter Feuerwehrmann mit Familie, aus dem Einsatz genommen. Sein Gehalt ist gekürzt. Er hatte auf einen Freispruch gehofft. Dabei setzte er auch auf die Aussagen von zwei Kollegen. Sie erklärten, sie hätten während der Fahrt durch ein Fenster in den hinteren Teil des Rettungswagen sehen können. Es sei in den wenigen Minuten nichts Auffälliges gewesen. Für die Richter war das nicht überzeugend. Der Sanitäter will in Berufung gehen. Bei einer Verurteilung zu einer Strafe von über einem Jahr geht der Beamtenstatus zwingend verloren.

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