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U-Bahn-Schläger: Torben P. muss seine Haft antreten

Die Schonfrist ist vorbei: Torben P. war wegen versuchten Totschlags verurteilt worden, durfte aber noch das Schuljahr beenden. Jetzt muss er sich in der Jugendstrafanstalt Plötzensee melden. Ob er sein Abitur während der Haft ablegen darf, ist noch unklar.

Für U-Bahn-Schläger Torben P. endet mit dem Schuljahr auch der Aufschub, den ihm die Justiz gewährt hat: Der 19-Jährige muss ins Gefängnis. Ab 22. Juni kann er nach Justizangaben zum Strafantritt geladen werden. Innerhalb einer Woche muss er sich dann in der Jugendstrafanstalt Plötzensee melden. Nach seinem brutalen Angriff auf einen Handwerker am 23. April 2011 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße war er wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Seine Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Überwachungskameras zeigten, wie P. das bereits am Boden liegende Opfer mehrfach gegen den Kopf trat.

Das Urteil wurde bereits im September gesprochen, doch P. legte Revision ein und blieb auf freiem Fuß. Im April bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Richterspruch. Etwa einen Monat später bekam der Gymnasiast die erste Ladung zum Strafantritt, sagte ein Gerichtssprecher. Torben P., der nach der Tat von der katholischen Liebfrauenschule aufgenommen worden war, habe aber einen Aufschub beantragt und diesen bis zum 21. Juni erhalten, um das Schuljahr beenden zu können. Danach muss er mit Post von der Justiz rechnen. Ob er parallel zur Haft das Abitur machen kann, ist noch unklar.

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