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Wer schon Betreuungsgeld bezieht, genießt Bestandsschutz. Die Hilfe wird weiter gezahlt.

Das Verfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt - nun streitet die Koalition über die Verwendung der Bundesmittel. Auch in den Ländern wachsen die Begehrlichkeiten.

Von Robert Birnbaum