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Das Bundesamt für Verfassungsschutz.

© dpa/Oliver Berg

Tagesspiegel Plus Exklusiv

AfD-nahe Mitarbeiter beim Geheimdienst?: Verfassungsschutz darf über seine Extremisten schweigen

Der Verfassungsschutz wollte sein internes AfD-Problem aufklären, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Offenlegen muss er das Ergebnis nicht, hat nun ein Gericht entschieden – die Daten seien zu sensibel.

Stand:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf seine Kenntnisse darüber geheim halten, ob Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kölner Behörde private Kontakte zur AfD haben oder sich sogar für die Partei engagieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen nach einem mehrjährigen Rechtsstreit des BfV mit dem Tagesspiegel entschieden.

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