Tödliche Flucht : Bewährung für den Verfolger

29.03.2012 16:15 Uhrvon
  • War es eine "Hetzjagd" oder nicht? Vor Gericht ging es dabei um den metergenauen Abstand zwischen Giuseppe Marcone und seinem Verfolger. Foto: dapd
    War es eine "Hetzjagd" oder nicht? Vor Gericht ging es dabei um den metergenauen Abstand zwischen Giuseppe Marcone und seinem Verfolger. - Foto: dapd
  • Als er sich vor seinen Peinigern in Sicherheit bringen wollte, rannte Giuseppe M. einem 30-Jährigen direkt ins Auto und starb. Foto: dpa
    Als er sich vor seinen Peinigern in Sicherheit bringen wollte, rannte Giuseppe M. einem 30-Jährigen direkt ins Auto und starb. - Foto: dpa
  • Auf der Flucht vor Schlägern war Guiseppe M. aus Panik auf die Straße gerannt, wo ihn ein Auto erfasste und tödlich verletzte. Mit großer Anteilnahme wurde ihm jetzt das letzte Geleit gegeben. Foto: dpa
    Auf der Flucht vor Schlägern war Guiseppe M. aus Panik auf die Straße gerannt, wo ihn ein Auto erfasste und tödlich verletzte. Mit großer Anteilnahme wurde ihm jetzt das letzte... - Foto: dpa

Update Ein halbes Jahr nach dem Tod des 23-jährigen Giuseppe Marcone kam U-Bahnschläger Ali T. milde davon und frei. Das Gericht sprach im Urteil von einer "Verkettung unglücklichster Umstände"

„Nur Bewährung?“ zischte eine Zuschauerin leise. Es gab viele fragende Blicke, als der Richter die Urteile gegen die beiden U-Bahnschläger verkündete, die für den Tod des 23-jährigen Giuseppe Marcone verantwortlich sind. Für Ali T., den 21-jährigen Haupttäter, gab es am Donnerstag zwar einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafe aber fiel milde aus: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Zudem soll er 600 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 23-jährige Mitangeklagte erhielt wegen Körperverletzung vier Monate Haft auf Bewährung. Eine Hetzjagd, von der die Anklage ausging, sah das Gericht nicht.

„Es hat sich am 17. September auf dem Kaiserdamm eine Tragödie zugetragen. Da ist ein 23-jähriger Mensch völlig sinnlos gestorben“, begann Richter Ralph Ehestädt mit der Begründung des Urteils. Die Strafkammer war weit unter dem Antrag des Anklägers geblieben, der viereinhalb Jahre Haft Ali T. gefordert hatte. Das Gericht hatte sich wohl bereits darauf eingerichtet, dass die Entscheidung für Kontroversen sorgen könnte. Maßstab für eine Bestrafung sei die Schuld des Einzelnen, erinnerte Ehestädt. Es dürfe keine unangemessene Strafe verhängt werden, nur um abzuschrecken.

Ali T. hatte sich am Tatabend gestellt und saß seitdem in Untersuchungshaft. Im Prozess legte er ein Geständnis ab. T. und Baris B., zwei Freunde aus Neukölln, die bislang ohne Beruf und ohne Job eher ziellos durchs Leben gingen, suchten nach durchzechter Nacht Streit. Sie forderten auf dem U-Bahnhof Kaiserdamm Zigaretten von Giuseppe Marcone und dessen Freund Raoul S., sie pöbelten und wurden immer aggressiver. „Wir benahmen uns wie alkoholisierte Idioten“, sagte B. schlug zu, dann auch T., die Attackierten wehrten sich. Sie wollten dann nur weg von den beiden Schlägern.

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