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Berlin: Kammergericht: Landesbank hat Kunden schlecht beraten

Das Kammergericht hat jetzt einem Kläger Recht gegeben, der beim Kauf von Aktien und Immobilienfonds falsch beraten wurde. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Berlin in zweiter Instanz bestätigt.

Das Kammergericht hat jetzt einem Kläger Recht gegeben, der beim Kauf von Aktien und Immobilienfonds falsch beraten wurde. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Berlin in zweiter Instanz bestätigt. Zu dem Portfolio, das die Landesbank Berlin (LBB) verkauft hatte, gehörten vor allem Risikopapiere des „Neuen Markts“, aber auch Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin (IBV 1).

Das Kammergericht stellte in seinem Urteil fest, dass Banken zwar nicht verpflichtet seien, einem erfahrenen Anleger oder einem Käufer, der keine Aufklärung wünscht, „gleichwohl eine Beratung aufzudrängen“. Aber in diesem Fall habe es sich um einen Kunden gehandelt, der bisher ausschließlich in Sparbücher, Bundesschatzbriefe und Belegschaftsaktien des Arbeitgebers investiert habe.

Auch in diesem Fall habe er eine „konservative Anlagestrategie verfolgt“ und es sei davon auszugehen, dass die „in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft“ der LBB ursächlich für die Anlageentscheidung des Klägers gewesen sei. Die Landesbank wurde zur Zahlung von 48262 Euro verurteilt. Eine Sprecherin der Bankgesellschaft Berlin wies gestern ausdrücklich darauf hin, dass dieses Urteil mit den Klagen auf Schadensersatz, die mehrere tausend Zeichner der geschlossenen Immobilienfonds des landeseigenen Konzerns 1994 eingereicht hatten, nichts zu tun habe. In diesem Fall gehe es um einen klassischen Fall fehlerhafter Anlageberatung.

Die Massenklagen gegen die Bankgesellschafts-Fonds richten sich gegen – angeblich nicht eingehaltene – Zusagen in den Fondsprospekten (Prospekthaftung). Dafür gibt es noch keine letztinstanzlichen Urteile. Die Klageflut führt nach Angaben des Senats inzwischen zu „erheblichen personellen und technischen Engpässen“ beim Landgericht. za

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