
Die Regierung unterlässt es, eine törichte Äußerung von Friedrich Merz zu protokollieren, weil er sie als Parteipolitiker gemacht haben soll – aber das stimmt so nicht
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Die Tagesspiegel-Kolumne
Die Regierung unterlässt es, eine törichte Äußerung von Friedrich Merz zu protokollieren, weil er sie als Parteipolitiker gemacht haben soll – aber das stimmt so nicht
Eine Frau klagt gegen den Rundfunkbeitrag, weil sie die Sender als Erfüllungsgehilfen staatlicher Meinungsmacht sieht. Das ist natürlich überzogen – aber mehr Kontrolle darf sein.
Weltweit jagt die Justiz Kriminelle, die auf einen digitalen Trick des FBI hereingefallen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nichts dagegen – aber wie lange noch?
Der US-Präsident gängelt die freie Presse, wo er kann. Sollte es ein solches Vorgehen der Exekutive auch mal in der Bundesrepublik geben – das Land wäre schlecht darauf vorbereitet.
Der NDR trennt sich von einer Journalistin, die als Jungkonservative Medien-Karriere macht. Das passt schlecht zum öffentlich-rechtlichen Anspruch, Vielfalt abzubilden. Aber es gibt auch ein Risiko.
Ermittlungen wegen Graffiti in NRW weiten sich zur politischen Affäre aus, die bis zur Kanzlergattin reicht. Das scheint übertrieben – aber das Grundproblem ist offenkundig.
Manches Verhalten zwischen den Geschlechtern ist schlicht widerlich – und meist sind Männer die Täter. Aber der Versuch, alles zu kriminalisieren, was Frauen nicht passt, muss scheitern.
Ein zur Frau gewordener Rechtsextremist rückt in den Strafvollzug ein und feiert das als reaktionäre Provokation. Doch warum sollte es im Gefängnis nicht etwas diverser zugehen?
Es ist möglich, dass Interessenten für Bürgermeisterposten erst gar nicht auf den Wahlzettel kommen. Aber das muss eine Ausnahme bleiben – sonst wächst die Wut auf etablierte Politik weiter
Selten – womöglich noch nie – stand „Karlsruhe“ derart im Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit wie in den vergangenen Monaten. Wohl oder Schaden für die Demokratie?
Alle sind beschädigt und von überall droht neuer Schaden, selbst bei einem Rückzug der angegriffenen Juristin. Aber entscheiden, wie es weitergeht, sollte nur das Parlament.
Ein Autor mit Vorliebe für Verschwörungen hat erfolgreich gegen eine Stadtbücherei geklagt, weil sie eines seiner Bücher als „umstritten“ markiert. Damit hat er der Demokratie einen Dienst erwiesen.
In der Union gibt es Widerstand gegen die Wahl der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf – angeblich, weil sie zu links sei. Aber was wäre daran schlimm?
Wieder rücken bundesweit und mit großem Tamtam Strafverfolger aus, um Computer sicherzustellen. Eine Maßnahme, die vor allem Nachfrage nach sich selbst erzeugt.
Eltern klagen gegen eine Flagge im Schulhort, die Bundestagspräsidentin lässt ihre zum Christopher Street Day im Schrank – jetzt kommen Konflikte, die man sich lieber erspart hätte.
Das Verfahren um Jürgen Elsässers Extremisten-Blatt ist bisher einzigartig in der Bundesrepublik – und könnte der Diskussion um ein AfD-Verbot eine Richtung geben.
Der Streit um die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wird unfair. Es gibt jemanden, der jetzt die Justiz in Schutz nehmen muss: Innenminister Alexander Dobrindt.
Trotz ihrer „Ausländer raus“-Gesänge bei der Schnösel-Party auf Sylt hat eine junge Frau das Recht, unerkannt zu bleiben. Gut so, denn Dummheiten machen noch keinen politischen Fall.
Die Union hat eine Migrationswende versprochen. Ob sie kommt, darüber entscheiden – neben Gerichten und Nachbarstaaten – vermutlich auch die Migranten selbst.
Die Belege zur Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ liefern kaum Neues, dafür bringen sie die Verbotsdebatte wieder in Fahrt. Sind Stimmungen wichtiger als Argumente?
Unzählige Politiker-Aussagen sollen belegen, warum die AfD verfassungswidrig sein soll. Es ist der Job des Bundesamts, das öffentlich zu machen – eher früher als später
Fast ein Jahr beguckte sich die Flensburger Staatsanwaltschaft ein Video, um Strafverfahren zu dem Vorfall überwiegend einzustellen. Warum nicht gleich?
In Karlsruhe fehlen neue Richter, aber es fehlt auch die nötige Mehrheit im Bundestag, um sie ohne Linke oder AfD zu bestimmen. Ein Patt, das peinlich werden kann.
Die SPD fragt ihre Basis, ob Friedrich Merz Bundeskanzler werden darf. Alle anderen Wählerinnen und Wähler gucken dabei zu. Was demokratisch aussieht, ist politisch prekär.
Es ist richtig, Politiker vor Gericht zu behandeln wie alle anderen Menschen. Trotzdem ist die Aberkennung von Wahlrechten keine gute Idee – wie auch ein deutsches Beispiel zeigt
Immer häufiger stellen Staatsanwaltschaften die Protestler in eine Reihe mit Tätern organisierter Kriminalität. Möglich, dass manche von ihnen auch genau da hingehören.
Im Übergang zwischen zwei Bundestagen ermöglicht eine neue Mehrheit, was der alten misslang. Man kann das Schulden-Projekt für falsch halten – aber kaum, wie es zustande kam.
Mutmaßlich erlogene Vorwürfe haben den Politiker um seine Karriere gebracht, doch könnte es auch einige wahre geben. Aufklärung ist unwahrscheinlich, der Schaden groß – ein Strukturproblem?
Der künftige Kanzler möchte Israels Staatschef ohne Stress mit der Justiz empfangen, und auch sonst hat mancher in der Union genug von „Scheiß-Gerichten“. Das füttert ein Ressentiment, das fett genug ist.
Es braucht nicht den US-amerikanischen Vizepräsidenten J.D. Vance, um zu ahnen: Bei der Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten in der Bundesrepublik läuft etwas schief.
Der Kanzler bringt angeblich falsche Medienberichte über seinen Ausfall gegen Berlins Kultursenator vor Gericht. Dabei übersieht er, wie nah die eigenen Worte dem Strafgesetzbuch kamen.
Die Union bringt die Herabsetzung der Strafmündigkeit in den Wahlkampf ein. Ein Vorschlag, für den wenig spricht, außer dies: Er darf auf große Zustimmung hoffen.
Wie es aussieht, scheitert der Vorstoß für eine Reform. Das mag viele enttäuschen, doch die Folgen sind gering. Denn so kriminell, wie er gemacht wird, ist der Eingriff nicht.
Dass eine Rechtsextremistin das neue Selbstbestimmungsgesetz nutzt, gilt vielen als Beleg für ein politisches Versagen. Dabei belegt der Fall nur eines: Für eine wie sie ist das Gesetz nicht gedacht.
Der neueste Wahlkampf-Flyer aus der AfD ist widerlich, aber nicht unbedingt strafbar. Dafür zeigt er, wie wichtig die Worte sind, die Politiker in der Migrationsdebatte wählen
Die Geschichte von einem „Masterplan, um Zuwanderer loszuwerden“, brachte Hunderttausende auf die Straße, war aber übertrieben. Genau deshalb gefällt sie der AfD immer besser.
Das Bundesverfassungsgericht muss aufgrund einer Klage von zwei Jemeniten darüber entscheiden, ob Deutschland den Anti-Terror-Krieg der USA beschränken muss. Das ist zu viel verlangt – aber nur fast.
Die Union will Ampel-Projekte wieder rückgängig machen, wenn sie am Ruder ist. Bei manchem wird man über den Sinn streiten können – kaum aber beim Wahlrecht.
Während dank des Senders die „Klaasohm“-Feier auf der Insel das Festland bewegt, blieb eine wichtigere Recherche lange unbeachtet – weil der NDR ihr Ergebnis verschwieg.
Das Verfahren in Frankreich ist zu einem Tribunal darüber geworden, wie sich das Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu ändern hat. Doch auch andere Deutungen sollten möglich bleiben.
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