
Die Geschichte von einem „Masterplan, um Zuwanderer loszuwerden“, brachte Hunderttausende auf die Straße, war aber übertrieben. Genau deshalb gefällt sie der AfD immer besser.

Die Geschichte von einem „Masterplan, um Zuwanderer loszuwerden“, brachte Hunderttausende auf die Straße, war aber übertrieben. Genau deshalb gefällt sie der AfD immer besser.

Das Bundesverfassungsgericht muss aufgrund einer Klage von zwei Jemeniten darüber entscheiden, ob Deutschland den Anti-Terror-Krieg der USA beschränken muss. Das ist zu viel verlangt – aber nur fast.

Die Union will Ampel-Projekte wieder rückgängig machen, wenn sie am Ruder ist. Bei manchem wird man über den Sinn streiten können – kaum aber beim Wahlrecht.

Während dank des Senders die „Klaasohm“-Feier auf der Insel das Festland bewegt, blieb eine wichtigere Recherche lange unbeachtet – weil der NDR ihr Ergebnis verschwieg.

Das Verfahren in Frankreich ist zu einem Tribunal darüber geworden, wie sich das Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu ändern hat. Doch auch andere Deutungen sollten möglich bleiben.

Der „Kampf gegen Hass und Hetze im Netz“ mündet in einer Flut von Strafanzeigen wegen Bagatellen. Habecks „Schwachkopf“-Fall zeigt die Widersprüche auf, die das mit sich bringt.

Das Bundesamt will sich vor den Bundestagswahlen aus Gründen der Chancengleichheit wohl nicht mehr zur Beobachtung der Partei äußern. Das klingt fair, ist aber fragwürdig.

Das Parlament ruft zum Schutz von Juden auf und verbindet dies mit Weisungen an Bund und Länder auf Basis einer Antisemitismus-Definition. Doch diese taugt für diesen Zweck schlecht.

Der Zeitungseigentümer beendet vor der US-Wahl eine Tradition, weil sie keinen Weg in die Zukunft weist. Merkwürdig, dass ihm dafür so viel Kritik entgegenschlägt.

Das Kammergericht hat einen Mann verurteilt, der in der Pandemie mit einem Symbolbild vor „Ideologiekonformität“ warnte. Fraglos eine Übertreibung – aber muss man Übertreibung verbieten?

Einige Abgeordnete werden ungeduldig und möchten nach einem Parlamentsbeschluss vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Doch das Projekt hat mehr Tücken als Reiz.

Nach dem Mord an einer 36-Jährigen Frau ist wieder viel vom „Femizid“ die Rede. Der Begriff verspricht, das Gewaltproblem sei überwindbar. Kann das stimmen?

Der Innenministerin wird vorgeworfen, sich an der Pressefreiheit versündigt zu haben. Dabei hat ihr das Bundesverwaltungsgericht schon jetzt im Prinzip recht gegeben – auch wenn sie den Fall verliert.

Ein Ex-Lehrer aus Aiwangers Gymnasium wollte Bayerns Wirtschaftsminister stürzen und wurde selbst zum Verdächtigen. Ein Angriff gegen Rechts, der nach hinten losging.

Die Bundesinnenministerin hat ein Presseorgan mit den Mitteln des Vereinsrechts zum Schweigen gebracht. Ungewöhnlich, ja. Aber die Pressefreiheit ist zu wichtig, um sie ihrem Missbrauch auszuliefern.

Der Staat muss gegenüber Religionen neutral sein – sie aber deswegen unsichtbar zu machen, grenzt Menschen aus und erschwert Integration.

Statt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, hob der Hubschrauber ab. Doch den Behörden ist es kaum vorzuwerfen, dass sie so gehandelt haben

Der Wunsch, Ausländer herauszuwerfen, die mit einem simplen Internet-Klick eine Terrortat bejubeln, ist verständlich. Aber erfüllen wird er sich kaum.

Das Kölner Bundesamt gibt nicht nur für die AfD vor, was als zulässig oder unzulässig zu bewerten ist. Es droht politische Entmündigung.

Mit dem Krieg in Gaza ist es unruhig geworden an den Universitäten. Doch es sind nicht nur propalästinensische Aktivisten, die im Streit um Israels Vorgehen die Orientierung verlieren.

Mit dem Versuch, den „Remigrations“-Aktivisten Martin Sellner außer Landes zu halten, ist die Stadt Potsdam vorerst gescheitert. Wie es aussieht, zieht man daraus falsche Schlüsse.

Durch Job-Kündigungen oder Exmatrikulationen sollen mutmaßlich Rechtsextreme die Folgen ihrer Gesinnung spüren. Ob solche Maßnahmen legal sind, scheint unwichtig.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs tut, was seine Aufgabe ist. Die Kritik an ihm übersieht, dass Justiz in dem Konflikt eine Chance sein kann.

Thüringens AfD-Chef ist für ein kleines Vergehen scharf bestraft worden und geht in die nächste Instanz. Da wird er juristisch wohl wenig erreichen – aber ein Erfolg ist ihm trotzdem sicher.

Strafbarer Hass und Hetze gegen Politiker sind ein Problem bei Social Media – aber Kritik, Spott oder Häme sind davon zu trennen. Im Zweifel gilt Meinungsfreiheit.

Akw-Files und Corona-Protokolle zeigen: Wenn Medien Regierungsdokumente enthüllen, hilft es den politischen Debatten. Dass die juristischen Verfahren so lange dauern, ist ein Skandal.

Berlins Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch klärt über eine angeblich verheerende Falschnachricht auf und verliert dabei die Orientierung. Galt die Fürsorge am Ende sich selbst?

AfD-Politiker Björn Höcke möchte, dass sein Verfahren wegen NS-Symbolen durch Tonaufnahmen mitgeschnitten wird. Tatsächlich muss man sich wundern, dass dies in Deutschland nicht längst üblich ist.

Eine Regierungskommission fordert die Straffreiheit des Abbruchs, die Union droht schon mit Klage. Es ist absehbar, wer politisch gewinnt, wenn die Debatte neu eröffnet wird.

Leiblichen Vätern wurde es zu lange zu schwer gemacht, den Status als rechtlicher Vater zu erlangen. Das Gericht hat das erkannt - und stellt sie ab sofort unter den Schutz des Elterngrundrechts

Die FDP wünscht sich eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, andere fordern zumindest einen kritischen Rückblick. Ein solcher ist immer gut – aber nicht unbedingt nötig.

Ein Kommissar hat Ärger, weil er neben seinem Job bei Tiktok als Polizist auftrat. Der Fall zeigt, wie in der digitalen Öffentlichkeit die rechtsstaatliche Orientierung verloren geht.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Polizeispitzel aus guten Gründen an eine kürzere Leine nehmen. Der Rechtsstaat darf ihr zwiespältiges Wirken nicht länger ignorieren.

Frankreich verankert den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung und feiert sich als Vorreiter. Als Modell für Deutschland taugt das wenig.

Der Genozid-Begriff für das Vorgehen von Israels Armee in Gaza gehört zur Rhetorik von Antisemiten, trotzdem lässt er sich nicht tabuisieren. Olaf Scholz hat das erkannt.

Es gibt wohl nur wenig gültige Wahrheit im Lübecker Verfahren gegen einen Mann, der sich an seinem Sohn vergriff. Eine ist: Strafverfolger müssen aufpassen, wenn Kollegen verdächtig sind.

Das jüngste Urteil zu einer der unzähligen Geschlechterfragen kann irritierend wirken, weil es mit den politischen Ambitionen der Klägerin ins Gericht geht. Aber hat sie nicht genau das gewollt?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt Daten über seinen Ex-Chef, der dafür allen Anlass gegeben hat. Doch warum hat man dort nicht früher gemerkt, wie er tickt?

Eine verurteilte Mörderin hat sich zehn Jahre durch die Instanzen geklagt, weil sie ihren Richter für voreingenommen hält. Das hätte in Deutschland nicht passieren dürfen.

Der Fall einer Umweltschützerin, die ohne Anlass bei einer Bahnfahrt aufgegriffen wird, zeigt, dass Behörden manchmal etwas zu genau informiert sind, was Bürger treiben.
öffnet in neuem Tab oder Fenster