
© dpa/Marius Becker
Tagesspiegel Plus
Zoff um „Zwangsabgabe“ für den Rundfunk: Wo es für Zuschauer Pflichten gibt, darf es auch Rechte geben
Eine Frau klagt gegen den Rundfunkbeitrag, weil sie die Sender als Erfüllungsgehilfen staatlicher Meinungsmacht sieht. Das ist natürlich überzogen – aber mehr Kontrolle darf sein

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Man muss nicht Wolfram Weimer heißen, um den Rundfunkbeitrag als „Zwangsabgabe“ zu bezeichnen. In weiten Kreisen bürgerlicher Milieus, die zu vertreten der Kulturstaatsminister sich berufen glaubt, hält man sich für Opfer des öffentlich-rechtlichen Programms, nicht für Nutznießer.
- showPaywall:
- true
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- true