zum Hauptinhalt
Protest gegen die „Stadtbild“-Äußerungen von Kanzler Friedrich Merz, hier in Köln.

© IMAGO/NurPhoto/IMAGO/Ying Tang

Tagesspiegel Plus

Vorwurf der Volksverhetzung im politischen Streit: Hass ist keine Meinung – aber auch keine Straftat

Tausend Strafanzeigen gegen Kanzler Merz wegen seiner „Stadtbild“-Tirade sind tausend zu viel. Derlei Vorwürfe engen Debatten ein – und führen am Ende zu noch mehr Hetze.

Jost Müller-Neuhof
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Mehr als 1000 Strafanzeigen liegen der Berliner Staatsanwaltschaft vor, weil Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein aus seiner Sicht bestehendes Problem im Stadtbild mit den Themen Asyl und Migration zusammenbrachte. Sie richten sich sämtlich auf den Verdacht der Volksverhetzung, Paragraf 130 Strafgesetzbuch.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })