
Der Vorfall in Potsdam befeuert die Debatte um ein Parteiverbot. Es würde die Pleite liberaler Politik besiegeln – die sich in der Rhetorik des Kanzlers schon ankündigt.

Der Vorfall in Potsdam befeuert die Debatte um ein Parteiverbot. Es würde die Pleite liberaler Politik besiegeln – die sich in der Rhetorik des Kanzlers schon ankündigt.

Der Streit um Markus Söders Kreuz-Erlass in Bayern oder den Chanukka-Leuchter an der Charité zeigt, wie unsicher ein wichtiger Konsens über das Staatswesen ist

Eine Biologin erklärte, es gebe nur zwei Geschlechter. Der erhitzten Debatte folgte ein kühler Gerichtsbeschluss. Er zeigt, wie ein erhobener Vorwurf auf einen selbst zurückfallen kann.

Im Verfahren gegen den jüdischen Sänger habe es keine Verlierer, sondern nur Gewinner gegeben, sagte der Vorsitzende Richter am Ende. Meint er sich selbst?

Generalbundesanwalt Peter Frank wird neuer Richter in Karlsruhe. Wie er es werden konnte, zeigt beispielhaft, wie es besser nicht laufen sollte.

Die Große Koalition hat ein Massendelikt zum Verbrechen gemacht, jetzt wird die Reform zurückgedreht – weil sie blind für die Wirklichkeit war.

Kanzler und Minister lassen sich zum zwanglosen Gespräch einladen, man feiert die Zusammenkunft als Aufleben guter Tradition. Ist sie das wirklich?

Ob Demo-Verbote oder Pflichtbekenntnisse zu Israel – manche Forderungen aus der Politik sind leichtfertig und schädlich für den freiheitlichen Rechtsstaat.

Es sind nicht Polizei und Justiz allein, die Verbrechen bekämpfen. Auch Forscher leisten einen Beitrag - den der Rechtsstaat respektieren sollte.

Till Lindemann versucht, mit vielen Klagen vor Gericht die Vorwürfe gegen ihn aus der Welt zu schaffen. Ein Vorhaben, das nicht gelingen kann.

Das Berufsverbot für den AfD-Politiker Jens Maier war zwingend. Der Fall zeigt: Für Extremismus ist in der Staatsgewalt kein Platz – und es gibt Mittel, diesen herauszudrängen.

Es gibt verschiedene Wege, die globale Krise vor Gericht zu bringen. Manche gehen in die richtige Richtung, während jener der „Letzten Generation“ in Abgründe führt.

Zum Fall einer mutmaßlich rechtsextremen Lehrerin in Brandenburg kommt alles auf den Tisch - anders im Fall des Lehrers, der das Aiwanger-Flugblatt verteilte. Passt das zusammen?

Immerzu wird das Strafgesetz bemüht, um kritikwürdiges Verhalten mit Skandalwirkung aufzuladen. Fair ist das selten – wohl auch nicht im Fall Faeser/Schönbohm

Bei Jan Böhmermann war er eine Witzfigur, dann verlor er seinen Job. Jetzt klagt Arne Schönbohm, und für Innenministerin Nancy Faeser könnte es peinlich werden.

Wer sich „menschenverachtend“ über Vorgesetzte auslässt, darf gekündigt werden, meint das Bundesarbeitsgericht. Eine Warnung, vermutlich an breite Teile der Bevölkerung

Die SPD lässt den gegen Kanzler Scholz gerichteten Unions-Vorstoß ins Leere laufen und beruft sich dazu auf die Verfassung. Welche Kontrolle will das Grundgesetz?

Der Gerichtsbeschluss zum Heizungsgesetz ist nicht so bedeutend, wie er wirkt. Doch der CDU-Abgeordnete hat gezeigt, wo der Hammer hängt - und dass zu selten danach gegriffen wird.

Schüler mit Lese-Rechtschreibstörung müssen mit einem Stigma leben, wenn sie im Abitur geschont werden wollen. Das kann so nicht bleiben.

Die Bundesbeauftragte Ataman möchte ein neues Benachteiligungsverbot in die Verfassung schreiben lassen - dem Vorschlag fehlt die nötige Reife

Eine Studie zur Männergewalt spaltet die Gemüter und ruft den Justizminister auf den Plan. Tatsächliche Folgen dürfte sie kaum haben.

Im Umfragehoch der Rechtspopulisten wird die Forderung nach einem Parteiverbot laut. Das Problem ist allerdings: Die Partei ist beliebt.

Zu milde, sagen die einen, einen Freispruch verlangten die anderen. Die Justiz muss etwas richtig gemacht haben, wenn sie solchen Widerspruch auf sich zieht. Aber womöglich nicht alles.

Berlins Justizsenatorin macht Stimmung gegen Klimakleber, weil sie sonst nichts gegen sie unternehmen darf. Warum bekommt sie dafür die große Bühne?

Das Verfassungsgericht wird die Wiederholungswahl nicht mehr aufheben. Aus dem Karlsruher Beschluss spricht die Tugend der Selbstbeschränkung, die dort sonst nicht immer anzutreffen ist.

Staatssekretär Graichen droht ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren. Die Folgen sind unklar. Doch wenn es denn geführt wird, dann nur so: ganz transparent.

Gerhard Schröder hat sich in seiner Exkanzlerzeit schäbig verhalten, um ordentlich Kasse zu machen. Doch die staatliche Antwort darauf ist auch nicht viel besser.

Rechtsextremismus und Antisemitismus muss man bekämpfen – und dennoch akzeptieren, dass der Staat nicht alles verbieten kann, was abzulehnen ist.

Eine Reihe von Delikten könnte gestrichen werden, doch die Politik tut sich schwer damit, irgendwo anzufangen. Dabei wäre es so einfach.

Das Bundesverfassungsgericht gibt einem Straftäter eine Chance, der seit einem halben Jahrhundert in Haft sitzt. Das ist gut so. Denn Sicherheit kann nicht das Einzige sein, was zählt.

Gregor Gysi möchte der Linken den Einzug ins Parlament erleichtern und die Wahlhürde senken. Sein Vorstoß für ein neues Wahlrecht aber trägt weiter.

Antisemitismus ist ein harter Vorwurf – ihn gegen Künstler zu erheben, berechtigt Städte und Gemeinden aber nicht ohne Weiteres, Auftritte zu verhindern

Erst wurde der weibliche Busen sexualisiert, dann politisiert. Sein, wie er ist, darf er wohl nicht. Noch immer ist er Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Das von der Regierung einberufene Expertengremium zum Schwangerschaftsabbruch kann nicht die Frage beantworten, die sich seit 30 Jahren politisch stellt: Lohnt der Streit?

Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Suizidhilfe zum Grundrecht erklärt. Daraus ein Gesetz zu machen, ist schwierig – um nicht zu sagen: überflüssig.

Ein Täter, der sich feiert, ein Opfer, das die Fassung verliert – das Dackelkacke-Attentat von Hannover bestätigt Klischees über den Kulturbetrieb.

Die Justiz ist dagegen, Strafprozesse per Video zu dokumentieren. Dabei sind solche Aufzeichnungen überfällig. Sie ermöglichen Kontrolle – und fundiertere Urteile.

Wie offen der Staatsdienst für Muslime sein soll, bestimmen die Gerichte für Berlin. Die Politik hat daran wenig Interesse. Sie macht nur, wozu Urteile sie zwingen.

Das Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung ist zu weich, um das Parlament zum Sparen anzuhalten. Nötig ist eine andere Form der Kontrolle.

Der Abschied des Beck-Verlags vom Ex-Verfassungsschützer war nötig und hätte aber früher erfolgen müssen. Der Mann ist kein Staatsfeind – tut aber alles, um für einen gehalten zu werden.
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