zum Hauptinhalt
Sperrklauseln sind im Wahlrecht nur schwer zu rechtfertigen. Nun fällt die 3-Prozent-Hürde.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält die Sperrklausel bei der Europawahl für rechtswidrig. Das deutsche Wahlrecht mit seiner Fünfprozenthürde wird nicht infrage gestellt - vorerst.

Von Jost Müller-Neuhof
Die Angeklagten im NSU-Prozess

Die Aussage von Mandy S. im NSU-Prozess wirft erneut die Frage auf, wieso die Sicherheitsbehörden durch ihre V-Leute nichts über den Verbleib von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in Erfahrung bringen konnten.

Von Frank Jansen
NATO-Generalsekretär Rasmussen

Der NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen bereitet den Abzug der Truppen zum Ende des Jahres vor. Grund dafür ist Afghanistans Präsident Hamid Karsai, welcher sich weigert das legitimierende Abkommen zu unterzeichnen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Nun gibt es bei der Wahl im Mai keine Beschränkungen mehr - das wird Freien Wählern, NPD und Piratenpartei nützen, die gegen die Sperrklausel geklagt hatten. Die Union ist enttäuscht.

Von
  • Matthias Meisner
  • Albrecht Meier
  • Christian Tretbar