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Tagesspiegel Plus
Urteil verbietet Kopftuch für Richterin: Wer denkt wirklich, der Staat sei muslimisch?
Viele Regeln zum muslimischen Kopftuch im öffentlichen Dienst wirken wie ein Berufsverbot für Frauen. Es ist höchste Zeit, zwei wichtige Unterschiede zu machen.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Das Land Hessen darf eine Bewerberin ablehnen, die gern als Richterin oder Staatsanwältin gearbeitet hätte. Die Begründung: Sie hätte dafür bei Gerichtsverhandlungen ihr Kopftuch ablegen müssen, das sie als gläubige muslimische Frau zu tragen pflegt. Das wollte sie nicht.
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