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Junge Musliminnen in Bayern

© Ullstein/JOKER/GERARD

Tagesspiegel Plus

Urteil verbietet Kopftuch für Richterin: Wer denkt wirklich, der Staat sei muslimisch?

Viele Regeln zum muslimischen Kopftuch im öffentlichen Dienst wirken wie ein Berufsverbot für Frauen. Es ist höchste Zeit, zwei wichtige Unterschiede zu machen.

Jost Müller Neuhof
Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Das Land Hessen darf eine Bewerberin ablehnen, die gern als Richterin oder Staatsanwältin gearbeitet hätte. Die Begründung: Sie hätte dafür bei Gerichtsverhandlungen ihr Kopftuch ablegen müssen, das sie als gläubige muslimische Frau zu tragen pflegt. Das wollte sie nicht.

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