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Disziplinarmaßnahme gegen BND-Professor: Wer deutsche Migranten abwertet, kann Ärger kriegen
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage des Hochschullehrers Martin Wagener ab. Er hatte in einem Buch türkischstämmigen Deutschen bescheinigt, dass sie „in ihrem Herzen zuvörderst Türken bleiben“.
Stand:
Beamte, die in öffentlichen Äußerungen zum Staatsvolk zwischen Deutschen mit Migrationshintergrund und deutschstämmigen Deutschen wertend unterscheiden, können im Einzelfall disziplinarisch belangt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
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