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„Schluss mit Lug und Trug“ steht auf dem Plakat eines Teilnehmers einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht.

© dpa/Hendrik Schmidt

Tagesspiegel Plus

Justiz kann Qualität der Öffentlich-Rechtlichen prüfen: Vielfalt ist für den Rundfunk mehr als ein Auftrag

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, wenn das Programm dauerhaft politisch einseitig wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und die Latte für Verstöße hoch gelegt. Eine Analyse.

Stand:

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch ein mit Spannung erwartetes Urteil zum Rundfunkbeitrag verkündet. Demnach steht der von Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als „Zwangsabgabe“ gescholtene Beitrag mit dem Verfassungsrecht dann nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot „die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“.

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