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Kein Verdacht auf strafbare Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Julian Reichelt ein
Der „Nius“-Chefredakteur hatte von einer „arabisch dominierten Polizei“ gesprochen. Dies bleibt ohne strafrechtliche Folgen – wie in mehr als 30 Verfahren zuvor. Eines ist allerdings noch offen.
Stand:
Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht in einer öffentlichen Äußerung von „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt zu einer angeblichen Unterwanderung der Polizei keine strafbare Volksverhetzung. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sei am Donnerstag eingestellt worden, teilte ein Sprecher dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.
Reichelt hatte Anfang April in einem Post auf der Plattform X behauptet, Deutschland werde „in den nächsten Jahren erst die Unterwanderung und dann die Übernahme unserer Polizei“ durch Beamte mit Migrationshintergrund erleben.
In dem Posting hieß es weiter: „In zehn Jahren ist die Polizei in unseren Städten arabisch dominiert. Viel Spaß!“ Der frühere „Bild“-Chefredakteur bezog sich dabei auf einen Bericht der Boulevardzeitung „Bild“, dem zufolge zwei Bundespolizisten mit den Namen Ahmet K. und Hakan A. in Drogengeschäfte verwickelt gewesen sein sollen.
Reichelt hatte dazu im Nachgang erklärt: „Genau das ist meine Meinung. Als Journalist, der aufmerksam die Nachrichten aus der organisierten Kriminalität verfolgt und auch selbst recherchiert, indem ich zum Beispiel mit Polizisten, aber auch mit prominenten Mitgliedern von Großfamilien spreche, bin ich absolut überzeugt davon, dass genau das passieren wird.“
Privatleute erstatten Anzeige
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte es in dem Fall zunächst einen Anfangsverdacht auf eine Volksverhetzung gegen Reichelt gegeben. Geprüft worden sei unter anderem, ob der Journalist mit seinem Post zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt habe, wie es der Tatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch erfordere.
Dies hat sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft nun im Verlauf der Ermittlungen nicht bestätigt, sodass das Verfahren jetzt beendet wurde.
Das Ergebnis ist nicht ungewöhnlich: Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage weiter mitteilte, sind bisher mehr als 30 Verfahren im Zusammenhang mit einer möglichen Volksverhetzung gegen Reichelt eingestellt worden. In allen weiteren Fällen sei „mangels Anfangsverdachts“ von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen worden. Regelmäßig sind es Privatleute, die Reichelt anzeigen.
Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft noch in einem vorläufig letzten Verfahren, das ebenfalls auf eine Privatanzeige hin eingeleitet wurde, ob der zur Aufnahme von Ermittlungen berechtigende Anfangsverdacht überhaupt vorliegt. Gegenstand des Verfahrens sei ein Beitrag von „Nius“ Mitte September.
In dem Beitrag heißt es: „Sie posieren mit Maschinengewehren und Progress-Pride-Flagge: So gefährlich ist der neue Trans-Terror“. Die der Staatsanwaltschaft vorliegende Strafanzeige richte sich sowohl gegen Reichelt wie gegen die Autorin des Artikels. Eine Bitte um Stellungnahme zu dem Vorwurf wurde von „Nius“ bislang unbeantwortet gelassen.
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