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„Einseitige Berücksichtigung der Interessen von Dr. Habeck“: So hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Pressefreiheit verletzt
In den Ermittlungen wegen Verleumdung gegen den Grünen-Politiker wurden Recherche-Anfragen des Tagesspiegels gegenüber dessen Verteidigung offengelegt – zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt feststellt.
Stand:
Die unabgesprochene Weiterleitung einer an die Staatsanwaltschaft Dresden gerichteten E-Mail mit Recherche-Anfragen an die Verteidigung von Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit dar. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden nach einer Klage des Tagesspiegels entschieden.
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