Tagesspiegel Plus
Recht auf Abtreibung im Grundgesetz?: Wo Freiheit mit Leben in Konflikt gerät
Frankreich verankert den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung und feiert sich als Vorreiter. Als Modell für Deutschland taugt das wenig.
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
Das Brandenburger Tor erstrahlt in Lichterglanz, das Land feiert, denn soeben hat der Bundestag mit einer weit größeren als der nötigen Zweidrittelmehrheit beschlossen, Schwangerschaftsabbruch zum Verfassungsrecht zu machen. Sogar Alice Weidel hat mitgestimmt. Ergänzt wurde Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz, wo etwas vom „Recht auf Leben“ und „Freiheit der Person“ steht. Da passt es.
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