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Peter Frank, hier noch als Generalbundesanwalt.

© dpa/Uli Deck

Wahlen von Verfassungsrichtern: Der Weg nach Karlsruhe ist dunkel und holprig

Generalbundesanwalt Peter Frank wird neuer Richter in Karlsruhe. Wie er es werden konnte, zeigt beispielhaft, wie es besser nicht laufen sollte.

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Was verfassungsgerichtliche Urteile politisch bedeuten können, ist bei der Schuldenbremse einmal mehr zutage getreten. Acht Menschen entscheiden, die Staatsfinanzplanung sei Murks. Jeder kennt Olaf Scholz, aber kaum jemand diese Leute, und fast niemand weiß, wie sie dort hingekommen sind.

Nun gibt es – plötzlich – einen Neuen am Gericht. Mit seinem Amtsvorgänger Peter Müller, ehemals Ministerpräsident des Saarlands, hat er gemein, dass er bei seiner Wahl kein Unbekannter war. Es ist Peter Frank, Generalbundesanwalt, zu dessen wichtigsten Aufgaben bisher die Jagd auf Terroristen, Kriegsverbrecher und Spione gehört hat.

Ein Spitzenjurist aus Bayern mit Musterlebenslauf. Gewiss eine gute Wahl. Nur hätte sie eigentlich auf einen anderen fallen sollen, Bayerns Ex-Justizminister Winfried Bausback (CSU). Irgendwie kam es zu einer Turbo-Demontage. Angeblich auch, weil Bausback in seiner Doktorarbeit beim Thema Wahlrecht eine Meinung vertrat, die der CSU nicht passt. Die Partei klagt derzeit in Karlsruhe, weil sie mit der jüngsten Wahlrechtsreform um Stammplätze im Bundestag fürchtet. Also besser doch kein Bausback.

Nicht so schön. Ein Kandidat wurde beschädigt, während es so aussah, als zählte nicht Bestenauslese, sondern die nach Parteiansicht richtige Meinung, um in Karlsruhe richten zu dürfen. So etwas kommt vor.

Der Würzburger Verfassungsrechtler Horst Dreier war mal von der SPD auf den Schild gehoben und wieder heruntergestoßen worden, weil seiner Kommentierung zum Artikel 1 des Grundgesetzes entnommen wurde, er relativiere das Folterverbot.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) brach mal einen befremdlichen Streit vom Zaun, weil er fand, jemand aus Deutschlands Osten müsse ans Gericht – und setzte sich damit durch. Die Wahlen von Franks Amtsvorgänger Müller und die des Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth wiederum wirkten, als würden Karrierewünsche gut vernetzter CDU-Politiker erfüllt.

Wie man nach Karlsruhe kommt? Juristisch einwandfrei, aber auf holprigem Pflaster; im Dunkeln und für Außenstehende überraschend. Öfter geht was kaputt auf dem Weg. Dass es wohl trotzdem die Richtigen schaffen, rettet das zweifelhafte Verfahren. Verfassungsrichterwahlen sind Glückssache.

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