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Recep Tayyip Erdogan und Jan Böhmermann.

© AFP PHOTO / dpa AND AFP PHOTO / Britta PEDERSEN AND SEBASTIAN CASTAÑEDA

Neue Klage: Erdogan will Böhmermann-Gedicht ganz verbieten lassen

Es hört nicht auf: Der türkische Präsident hat in Hamburg eine neue Klage gegen Jan Böhmermann einreichen lassen.

Der Rechtsstreit über das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in die nächste Runde. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger reichte am Mittwoch Klage beim Landgericht Hamburg ein, wie der „Spiegel“ am Samstag berichtet. Zuvor hatte das Gericht eine einstweiligen Verfügung erlassen, nach der ein Großteil des Werkes nicht weiterverbreitet werden darf. Sprenger will nun im Hauptsacheverfahren ein Komplettverbot des Gedichts erwirken.

Im Wesentlichen berufe er sich dabei auf die Argumente, die er auch schon im Verfügungsverfahren vorgebracht habe, allerdings mit einer Ergänzung: „Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm“, sagte Sprenger. Böhmermann hatte in einem mit der „Zeit“ schriftlich geführten Interview auf die Frage geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: „Nein. Quelle: Internet.“

Außer dem Presseverfahren in Hamburg ist in Mainz ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts anhängig. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung Mitte April eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz erklärte, dass „ganz kurzfristig“ nicht mit einer abschließenden Verfügung zu rechnen sei. Man habe Böhmermanns Verteidigern zwischenzeitlich Akteneinsicht gewährt, eine Stellungnahme der Anwälte sei angekündigt worden.

Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ ein Schmähgedicht auf Erdogan vorgetragen. Die türkische Regierung hatte daraufhin in einer sogenannten Verbalnote an das Auswärtige Amt ein Strafverfahren auf Basis des Paragrafen 103 gegen den Moderator gefordert. (KNA)

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