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Berlin / Brandenburg: Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Stand:

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

© dpa-infocom, dpa:251104-99-530623/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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