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Berlin: 1. März 1981

Vor 25 Jahren durchsuchte die Polizei ein Haus nicht – aus Furcht vor Randale

Auf Kritik ist die Entscheidung des Polizeipräsidenten Hübner gestoßen, die Vollstreckung eines richterlichen Durchsuchungsbefehls in dem besetzten Haus Luckauer Straße 3 in Kreuzberg vorläufig abzulehnen. Hübner hatte dies in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft erklärt. Den Bewohnern des Hauses werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, unter anderem sollen sie Polizeibeamte mit Steinen beworfen haben. Begründet wird die Ablehnung polizeilicher Maßnahmen mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Der an sich gebotenen Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses stehe die Gefahr gegenüber, daß der Eingriff zu erheblichen Unruhen in Kreuzberg führen kann. Innensenator Dahrendorf (SPD) stellte sich hinter die Entscheidung.

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