Berlin: 11. Februar 1979
Vor 25 Jahren berichteten wir über Hygienekontrollen im Lebensmittelhandel BERLINER CHRONIK In der Lebensmittelabteilung eines Genossenschafts-Kaufhauses am Kurfürstendamm hängt ein Schild, durch das der Kunde auf die lebenmittelhygienische Selbstkontrolle des Betriebes aufmerksam gemacht wird. Beraten werde das Unternehmen dabei durch einen (namentlich genannten) Veterinärdirektor.
Vor 25 Jahren berichteten wir über Hygienekontrollen im Lebensmittelhandel
BERLINER CHRONIK
In der Lebensmittelabteilung eines Genossenschafts-Kaufhauses am Kurfürstendamm hängt ein Schild, durch das der Kunde auf die lebenmittelhygienische Selbstkontrolle des Betriebes aufmerksam gemacht wird. Beraten werde das Unternehmen dabei durch einen (namentlich genannten) Veterinärdirektor. Er ist Amtstierarzt in Zehlendorf, dort für die Überwachung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zuständig und dafür verantwortlich, daß der Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden, vor Fälschungen oder Irreführungen beim Einkaufen geschützt wird. Den Wilmersdorfer Betrieb überwacht er nicht in dieser Eigenschaft, sondern außerdienstlich; als Nebentätigkeit. Nicht nur er, auch andere Kollegen haben von den zuständigen Bezirken die Erlaubnis erhalten, Lebensmittelbetriebe nach Feierabend in hygienischen Fragen beraten zu dürfen. „Wir sind davon überzeugt, daß solche Beraterverträge letztlich dem Verbraucher zugutekommen, wie sich die hygienische Situation der Betriebe dadurch nur bessern kann“, heißt es dazu beispielsweise im Rathaus Wedding.
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