Berlin: 12. März 1982
Vor 25 Jahren berichteten wir über Ärger mit Peep-Shows in Charlottenburg
Stand:
Eine Aufforderung zum sofortigen Abbau der Beobachtungs-Kabinen in einer Peep- Show einschließlich etwaiger Münzmechanismen hat das Bezirksamt Charlottenburg jetzt an einen Betreiber verschickt. Die erteilten Auflagen müssen drei Tage nach Zustellung erfüllt sein. Kommt das Unternehmen den Auflagen nicht nach, wird der Betrieb von Amts wegen geschlossen. Die Aktion des Bezirksamtes geht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurück, das die Vorführungen in Peep-Shows unter Hinweis auf die Grundgesetzbestimmungen über die Würde der Frau als sittenwidrig eingestuft hatte. Der Betreiber kann gegen die Auflagen und den „sofortigen Vollzug“ Widerspruch einlegen. Dann muß das Verwaltungsgericht entscheiden. In Charlottenburg gibt es insgesamt fünf Peep- Shows. Auch sie müssen in den nächsten Wochen ebenfalls mit einer solchen Aufforderung des Bezirksamtes rechnen.
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