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Berlin: 14. Februar 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über öffentlich geförderte Familienerholung BERLINER CHRONIK Bei der Förderung der Familienerholung gilt künftig eine Tabelle, die nicht mehr vom Brutto-, sondern vom Nettoeinkommen ausgeht. Die Familiensenatorin Ilse Reichel legte gestern im Senat entsprechende neue Verwaltungsvorschriften vor, die jetzt noch dem Rat der Bürgermeister unterbreitet werden müssen.

Vor 25 Jahren berichteten wir über öffentlich geförderte Familienerholung

BERLINER CHRONIK

Bei der Förderung der Familienerholung gilt künftig eine Tabelle, die nicht mehr vom Brutto-, sondern vom Nettoeinkommen ausgeht. Die Familiensenatorin Ilse Reichel legte gestern im Senat entsprechende neue Verwaltungsvorschriften vor, die jetzt noch dem Rat der Bürgermeister unterbreitet werden müssen. Wie Senatssprecher Peter Sötje dazu mitteilte, wird die staatliche Unterstützung künftig demselben Kreis wie bisher zugute kommen, nämlich Familien mit geringem Einkommen. 1977 wurden 3766 Familien mit insgesamt 13 739 Angehörigen gefördert. Nach der Förderungstabelle wird zur Zeit zum Beispiel bei einem Gesamtfamilieneinkommen von 1700 DM brutto einer fünfköpfigen Familie pro Kopf und Tag ein Satz von 12 Mark gezahlt. Bei einem Einkommen von beispielsweise 2200 Mark reduziert sich dieser Satz auf 7 Mark.

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