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159 Parkverstöße, 15 Mal zu schnell: Autofahrer aus Berlin muss nach Gerichtsurteil Führerschein abgeben
Der Mann hatte vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis geklagt. Die Verstöße hätten andere begangen, behauptete er.
Stand:
Ein Autofahrer aus Berlin, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begangen hat, muss nun seinen Führerschein abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Urteil sei bereits Ende Oktober gefällt worden, hieß es am Montag. Der Mann sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, befand das Gericht. Ihm könne daher die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Der Mitteilung zufolge hatte das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bereits im Juli 2021 erfahren, dass gegen den Mann innerhalb eines Jahres 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt worden waren, darunter 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nach Anhörung des Klägers entzog die Behörde dem Berliner „aufgrund fehlender Kraftfahreignung“ die Fahrerlaubnis.
Der Mann klagte. Er erklärte, die Verstöße mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen seien von anderen Personen begangen worden. Gegen die Bußgeldbescheide habe er jedoch zuvor keine Rechtsmittel eingelegt, um der Behörde keine Arbeit zu machen, behauptete er. Vor dem Verwaltungsgericht forderte der Berliner, dass die Behörde als milderes Mittel zunächst eine Fahrtenbuchauflage verhängen sollte. Der Kläger, der seit 1995 Inhaber einer Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3 war, gab an, beruflich auf diese angewiesen zu sein.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch. Zu Recht sei die Behörde von einer mangelnden Fahreignung des Klägers ausgegangen, befand das Verwaltungsgericht.
Zwar müssten Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Parkverstöße bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht bleiben. Anders sei dies aber, „wenn ein Kraftfahrer offensichtlich nicht willens sei, im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene Ordnungsvorschriften zu beachten“, begründete das Gericht.
Allein die Anzahl der für sich genommen unbedeutenden Verstöße, die nahezu ausnahmslos im Wohnumfeld begangen worden seien, ließen Zweifel an der Eignung des Klägers aufkommen, hieß es.
Es komme auch nicht darauf an, ob möglicherweise andere Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich seien, befand die Kammer weiter. „Denn derjenige, der durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfahre, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzten, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstießen, und dagegen nichts unternehme, zeige hierdurch charakterliche Mängel, die ihn selbst als einen ungeeigneten Verkehrsteilnehmer auswiesen“, teilte das Gericht mit. Dabei sei unerheblich, ob der Betroffene die Fahrerlaubnis beruflich benötigt.
Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
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