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Berlin: 2. August 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Von rund 2550 Röntgen-Einrichtungen, die in West-Berlin von Ärzten, Krankenhäusern, Gesundheitsämtern und Zahnärzten betrieben werden, sind auf Grund der seit Herbst 1973 wirksamen Röntgenverordnung bisher 762 überprüft worden. Dabei hat sich gezeigt, daß lediglich 29 Prozent aller Geräte nach den geltenden Richtlinien als mängelfrei angesehen werden können.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Von rund 2550 Röntgen-Einrichtungen, die in West-Berlin von Ärzten, Krankenhäusern, Gesundheitsämtern und Zahnärzten betrieben werden, sind auf Grund der seit Herbst 1973 wirksamen Röntgenverordnung bisher 762 überprüft worden. Dabei hat sich gezeigt, daß lediglich 29 Prozent aller Geräte nach den geltenden Richtlinien als mängelfrei angesehen werden können. 20 Prozent hatten nur leichte Mängel, die übrigen 51 Prozent wiesen mittlere oder schwere Mängel auf. Das relativ ungünstige Zwischenergebnis ist zustande gekommen, weil zunächst überalterte Anlagen überprüft werden mußten, bei denen die Wahrscheinlichkeit, daß der Schutz nicht mehr ausreiche, am größten ist. Eine Gesundheitsgefährdung durch die Apparaturen ist jedoch trotz der Zuordnung zu einer bestimmten Mängelklasse nicht anzunehmen.

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