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Ehrlich machen. Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ist stark zurückgegangen in Berlin

© Armin Weigel/dpa

Zu wenig Angst oder zu wenig Geld in Berlin?: 2019 gab es nur 18 Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern

2014 waren es noch mehr als 1000, im vorigen Jahr nur noch 18: Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ist drastisch gesunken. Gründe gibt es viele.

Stand:

Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern spielen in Berlin eine immer geringere Rolle. Waren es 2010 noch 854, lag die Zahl im vergangenen Jahr nur noch bei 18 - halb so viele wie im Jahr davor.

Das teilte die Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage mit. In den ersten sechs Monaten 2020 waren es gerade mal vier. Der Höchstwert von 1272 wurde 2014 erreicht.

Wie viel Geld das für Berlin zuletzt gebracht hat, steht noch nicht fest. Von der Selbstanzeige bis zur Festsetzung und Zahlung der Steuern vergeht in der Regel einige Zeit. Die Daten für 2019 und 2020 fehlen noch.

Seit 2010 hat es in Berlin insgesamt 4392 Selbstanzeigen in Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein gegeben, die zu rund 366 Millionen Euro sogenannter Mehrsteuern geführt haben.

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Über die Gründe für den Rückgang der Selbstanzeigen lasse sich nur mutmaßen, so eine Sprecherin der Finanzverwaltung. Ein Grund könnte sein, dass in der jüngeren Vergangenheit keine Steuer-CDs mit Daten zu Steuerbetrügern gekauft wurden.

Außerdem seien die Vorschriften für Selbstanzeigen verschärft worden, was unter anderem mit höheren Kosten für Steuerhinterzieher verbunden sei. „Schließlich ist es möglich, dass Berlin nicht der Standort ist für die Hochvermögenden, die bei der „Steuergestaltung“ besonders kreativ sind“, so die Sprecherin. „Aber man darf sich sicher nicht täuschen: Wer Steuern hinterziehen will, wird immer wieder neue Wege suchen.“

Sanktionen wurden verschärft

Für Steuerhinterzieher ist es seit 2015 deutlich teurer geworden, durch eine Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Seitdem ist das nur bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 statt zuvor 50.000 Euro möglich. Bei höheren Beträgen wird von der Strafverfolgung nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags abgesehen. (dpa)

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