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Berlin: 23. Juni 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über Sicherheitslücken in der UHaft BERLINER CHRONIK Bereits vor mehr als siebeneinhalb Jahren waren die entscheidenden Lücken in der Untersuchungshaftanstalt Moabit, welche die Befreiung des mutmaßlichen Terroristen Till Meyer ermöglichten, von der Berliner Justiz deutlich erkannt und zum Teil abgestellt worden. Offensichtlich wurden die damals getroffenen Sicherheitsvorkehrungen jedoch im Laufe der Zeit wieder rückgängig gemacht.

Vor 25 Jahren berichteten wir über Sicherheitslücken in der UHaft

BERLINER CHRONIK

Bereits vor mehr als siebeneinhalb Jahren waren die entscheidenden Lücken in der Untersuchungshaftanstalt Moabit, welche die Befreiung des mutmaßlichen Terroristen Till Meyer ermöglichten, von der Berliner Justiz deutlich erkannt und zum Teil abgestellt worden. Offensichtlich wurden die damals getroffenen Sicherheitsvorkehrungen jedoch im Laufe der Zeit wieder rückgängig gemacht. Am 4. November 1970 hatte der 2. Strafsenat des Kammergerichts in allen Einzelheiten eben die Schwachstellen in der Haftanstalt beschrieben, die Meyers Befreiung ermöglichten. Bereits damals sprach das Kammergericht die Möglichkeit an, daß Terroristen als Rechtsanwalt getarnt in die Anstalt zu gelangen versuchten. „Ein Höchstmaß an Sicherheit“ könne deshalb „nur erreicht werden, wenn auch Rechtsanwälte unterschiedslos“ beim Betreten der Anstalt „kontrolliert werden“. Begründung: „Ausweise und Sprechscheine können gefälscht werden.“

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