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BERLINER Chronik: 26. Januar 1983

Vor 25 Jahren wurde ein eigener Dienstrang für Polizeischüler eingeführt

Stand:

Berlins Polizeischüler werden künftig auch an ihren Dienstbezeichnungen deutlich als Auszubildende erkennbar sein. Die in der Regel 16 Jahre alten Dienstanfänger im mittleren Polizeivollzugsdienst heißen nun „Polizeihauptwachtmeister-Anwärter“. Die bisherigen Dienstränge der jungen Polizeibeamten während ihrer zweieinhalbjährigen Ausbildung – Polizeiwachtmeister sowie Polizeioberwachtmeister – entfallen. Die Anstellung als Beamter im Range eines Polizeihauptwachtmeisters erfolgt nun nach Beendigung der auf die Ausbildung folgenden eineinhalbjährigen Probezeit.

Heute heißen die Polizeischüler im Vollzugsdienst Polizeimeister-Anwärter.

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