Berlin: 28. Februar 1982
Vor 25 Jahren berichteten wir über Versuche, den Kudamm zu retten
Stand:
Was der „geschützte Baubereich“ am Kurfürstendamm zwischen Adenauerplatz und Gedächtniskirche nicht abzuwenden vermochte, eine allmähliche Verkümmerung des Boulevard-Charakters, soll nun ein anderes Instrument aus dem baugesetzlichen Werkzeugkasten schaffen: der „Text-Bebauungsplan“. Es meint einen Bebauungsplan, der für jedes einzelne Haus festsetzt, was in ihm sein darf und was nicht. Beispiel: Räumt ein anspruchsvolles Modehaus seinen Mietladen, und strebt dorthin etwa ein „Hamburger“-Imbiß oder ein Sex-Laden, dann kann das verhindert werden. Die Nutzungsart wird festgesetzt. Das geschieht im Ermessensspielraum der Behörden, bei denen aber nur städtebauliche Gesichtspunkte ausschlaggebend sein dürfen.
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