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BERLINER Chronik: 29. August 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über Änderungen im Telefonbuch

Stand:

Die Fernmeldeämter fordern zur Zeit ihre Kunden, die nur mit einem sogenannten Kurzeintrag im Telefonbuch stehen, auf, für die nächste Auflage des Nachschlagewerkes den vollständigen Namen und die Adresse anzugeben. Um Verwechslungen zu vermeiden und um das Auffinden eines bestimmten Teilnehmers zu erleichtern, soll in Zukunft auf den Kurzeintrag verzichtet werden. Die von den Datenschützern gewünschte Alternative – ein vollständiger Verzicht auf einen Eintrag in die gelben Bücher – wird von der Post nur in Ausnahmefällen gestattet. Die geforderten Voraussetzungen sind aber gelockert worden.

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