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Die Tat hatte sich im August 2021 in einer Berliner S-Bahn ereignet.

© dpa/Paul Zinken

Opfer fast aus fahrender S-Bahn gestoßen: 31-Jähriger in Berlin wegen versuchten Mordes verurteilt

Der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass ein 61-Jähriger zu Tode kommen könnte, befand das Berliner Landgericht. Die Strafe: drei Jahre und sechs Monate Haft.

Stand:

Die Attacke eines 31-Jährigen gegen einen 61-jährigen Fahrgast in einer Berliner S-Bahn hat zu einem Schuldspruch wegen versuchten Mordes geführt. Sebastian V. habe den Mann nach einem kurzen Disput grundlos mit der Faust geschlagen und ihn dann bei voller Fahrt fast aus der geöffneten Zugtür geworfen, stand am Donnerstag für das Berliner Landgericht fest.

Drei Jahre und sechs Monate Haft ergingen gegen den Bauhelfer. An das Opfer soll er 1200 Euro zahlen. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der Angeklagte habe bei der Fahrt im August 2021 auf einen Anlass gewartet, sich abzureagieren. Er sei alkoholisiert und „überaus aggressiv gestimmt“ gewesen. Mit in den Gang gestreckten Beinen habe er im Zug gesessen, daneben sein Hund.

Als der 61-Jährige über das Hindernis stieg, kam es wohl zu einer Berührung. Der 61-Jährige habe sich im Vorbeigehen mit einer Bemerkung beschwert.

„Der Angeklagte fühlte sich provoziert“, hieß es weiter im Urteil. Wortlos habe er auf den anderen Fahrgast eingeschlagen.

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Der herzkranke 61-Jährige wollte die Notbremse ziehen, drückte aber versehentlich den Knopf für die Notentriegelung der Tür. Daraufhin habe der Angeklagte den Mann an der Jacke gepackt, so das Gericht. „Er war im Begriff, den Geschädigten aus der geöffneten Tür zu schieben oder werfen.“

Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass der 61-Jährige zu Tode kommen könnte. Ein 83 Jahre alter Freund des Opfers habe eingegriffen und den Angeklagten weggezogen.

V. hatte Faustschläge gestanden, einen versuchten Stoß aus der fahrenden Bahn aber bestritten. Ein Jahr Haft wegen Körperverletzung hatte sein Anwalt gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kerstin Gehrke

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