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Berlin: 31. März 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über arme Hauseigentümer

Stand:

Kann der Besitzer von Hauseigentum gleichzeitig Sozialhilfeempfänger sein? Einzelfälle gibt es. Wie jetzt bekannt wurde, wohnen in Charlottenburg drei Sozialhilfeempfänger, die eine Eigentumswohnung haben und die Grundsteuern, Hypothekenzinsen und Gebühren für die Hausverwaltung voll ersetzt bekommen. Dies ist nach dem Sozialhilfegesetz rechtens, wie der Charlottenburger Sozialstadtrat Heinschke erklärte.

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