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Auch ein mitangeklagter Sohn des 47-Jährigen wurde verurteilt (Symbolbild)

© Monika Skolimowska/dpa

47-Jähriger muss für sieben Jahre ins Gefängnis: Mann nach beinahe tödlichen Schüssen vor Berliner Bar verurteilt

Im Hinterzimmer einer Bar eskaliert ein Streit. Es soll um Schulden gegangen sein. Zwei Gruppen stehen sich gegenüber. Es kommt zu Schlägen. Kurz darauf fallen Schüsse.

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Nach beinahe tödlichen Schüssen vor einer Bar ist ein 47-Jähriger zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe in einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen einen Revolver gezogen und drei Schüsse auf einen 33-Jährigen abgefeuert, waren die Richter nach achtmonatiger Verhandlung überzeugt.

Ein mitangeklagter Sohn des 47-Jährigen wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er habe sich an Gewalt kurz vor den Schüssen beteiligt und damit der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, hieß es im Urteil. Vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Totschlag wurde der 20-Jährige freigesprochen.

Geldübergabe war laut Anklage verabredet

Vater und Sohn waren laut Urteil am 2. Januar 2023 mit mehreren Begleitern zu einem vereinbarten Treffen in dem Lokal an der Frankfurter Allee in Berlin-Lichtenberg erschienen. Hintergrund seien Schulden des 33-Jährigen gewesen. Die Anklage ging davon aus, dass eine Geldübergabe verabredet war. In einem Hinterraum sei es zu ersten Schlägen durch die Angeklagten gekommen.

Männer aus der Gruppe um den 33-Jährigen hätten die Kontrahenten „teilweise unter Vorhalt von Messern und Macheten“ aus der Bar gedrängt. Der 47-jährige Deutsche habe schließlich spontan einen mit scharfer Munition geladenen Revolver gezogen und drei Schüsse abgefeuert – „möglicherweise schoss er, weil er nicht mehr die Oberhand hatte“, hieß es weiter im Urteil. Für Notwehr gebe es allerdings keine Anhaltspunkte.

Opfer nur durch Notoperation gerettet

Der 33-Jährige wurde im Unterleib und in den Beinen getroffen. Er konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Zehn Tage nach dem Geschehen wurde der 47-Jährige festgenommen. Nach rund drei Monaten wurde er von weiterer Untersuchungshaft verschont. Im Prozess gestand er das Geschehen in der Bar. Die Schüsse auf den 33-Jährigen bestritt der 47-Jährige. Der Schütze sei ein anderer Mann gewesen, er habe eine Schreckschusspistole in der Hand gehalten, erklärte er über seine Verteidigerin.

Das Gericht folgte mit dem Urteil im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Strafe von insgesamt acht Jahren Haft gegen den Vater und eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gegen den Sohn beantragt hatte. Die Anwältin des Vaters forderte Freispruch vom Vorwurf des Totschlags und eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidiger des Sohnes plädierten auf Weisungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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