BERLINER Chronik: 5. März 1982
Vor 25 Jahren berichteten wir über einen Rechtsstreit in Zehlendorf
Seit eineinhalb Jahren verweigert das Bezirksamt Steglitz den Eltern eines achtjährigen schwerbehinderten Mädchens die Erstattung der täglichen Fahrtkosten ins Therapeutikum Zehlendorf, die ihnen ihrer Ansicht nach zusteht. Im März 1980 hatte die Familie eine Vorschlagsliste des Bezirksamtes über die möglichen Einrichtungen für die 1981 vorgesehene Einschulung des Kindes erhalten. Nachdem die Eltern sich nicht für die bezirkliche Sonderschule, sondern für das Therapeutikum entschieden hatten, wurde ihnen die Übernahme der Taxikosten in die weiter entfernte Einrichtung durch das Bezirksamt verwehrt. Weil weder Eingaben beim Petitionsausschuß und beim Landesbeauftragten für Behindertenfragen noch Anfragen beim Sozialamt erfolgreich waren, wurde eine Verwaltungsklage erhoben. Ein Ergebnis ist frühestens in einem halben Jahr zu erwarten. Verschiedene Behindertenverbände bezeichneten das Verhalten des Bezirksamtes als einen „Angriff auf das Recht aller Eltern auf freie Schulwahl“.