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Berlin: 8. Januar 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Seit gut einem Jahr gilt ein neues Bundesbaugesetz. Es soll den Kommunen bei ihrer Planung eine größere Unabhängigkeit von privaten Interessenten wie Haus und Grundeigentümern geben, und es sollte vor allem dem immer stärker gewordenen Willen der übrigen Bevölkerung nach Mitwirkung am Planungsprozeß Rechnung tragen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Seit gut einem Jahr gilt ein neues Bundesbaugesetz. Es soll den Kommunen bei ihrer Planung eine größere Unabhängigkeit von privaten Interessenten wie Haus und Grundeigentümern geben, und es sollte vor allem dem immer stärker gewordenen Willen der übrigen Bevölkerung nach Mitwirkung am Planungsprozeß Rechnung tragen. Bislang waren es nur Versuche, die von einzelnen Bezirksämtern unternommen wurden, um den Zielen des neuen Gesetzes möglichst nahe zu kommen. Die Bevölkerung wurde durch Faltblätter und Postwurfsendungen über anstehende Vorhaben des Stadtplanungsamtes informiert und aufgefordert, sogleich Stellungnahmen dazu abzugeben. Vorher war es lediglich so, daß erst dann um Anregungen und Bedenken gebeten wurde, wenn die eigentliche Planung schon perfekt war. Auch in Zukunft bleibt in Berlin die Planungshoheit bei den Bezirken, doch sollen diese künftig schon zusammen mit ihrem Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens der Senatsverwaltung darlegen, wie sie sich im jeweiligen Fall die Form der Bürgerbeteiligung vorstellen. Nach zwölf Monaten Gültigkeit sind die Auswirkungen der neuen Bestimmungen noch nicht einmal in Umrissen zu überschauen; alle Regelungen wurden frühestens für Planungen aus dem Jahr 1977 wirksam.

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