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Berlin: 9. Januar 1981

Vor 25 Jahren wusste der Senat nicht viel über Sonderurlaub der Mitarbeiter

Der Senat kann nicht feststellen, wie viele Mitarbeiter des Berliner öffentlichen Dienstes Sonderurlaub aus den unterschiedlichsten Gründen machen. Wie Innensenator Ulrich auf eine Kleine Anfrage mitteilte, werden beim Senat und bei den Bezirksämtern „keine Statistiken und kaum andere Aufzeichnungen über gewährten Urlaub auf Grund der Verordnung über den Urlaub der Beamten und Richter aus besonderen Anlässen … geführt“. Nach dieser vom Innensenator erlassenen Verordnung ist Beamten für staatsbürgerliche, kirchliche, fachliche, gewerkschaftliche und sportliche Zwecke „Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge zu gewähren“.

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