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HIV-Test in Chile.

© imago/Aton Chile

Ablehnung nach positivem HIV-Test: Berliner Feuerwehr muss Entschädigung an Bewerber zahlen

2018 hat sich ein Mann bei der Feuerwehr beworben. Nach einem positiven HIV-Test wurde er abgelehnt. Ein Gericht spricht ihm nun 2500 Euro Entschädigung zu.

Stand:

Weil er nach einem positiven HIV-Test von der Berliner Feuerwehr abgelehnt worden ist, hat das Verwaltungsgericht einem Mann eine Entschädigung zugesprochen. Der Kläger sei diskriminiert worden, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung des Berliner Gerichts.

Die Benachteiligung sei nicht aus beruflichen Gründen gerechtfertigt. Ein negativer HIV-Status sei nicht in jedem Fall notwendig, um ein Infektionsrisiko für Patienten oder Kollegen auszuschließen. Die 5. Kammer habe dem Mann eine Entschädigung von 2500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen, teilte eine Sprecherin mit. (Az.: VG 5 K 322.18)

Nach den Angaben hatte sich der 1994 geborene Kläger im Frühjahr 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Wie generell üblich, sei bei ihm ein HIV-Test durchgeführt worden. Der Mann hatte kurz zuvor erfahren, dass er HIV-positiv ist. Mit der Begründung, er sei dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich, wurde seine Bewerbung abgelehnt. Daraufhin forderte der Mann laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro.

Im Verfahren wurde nach Gerichtsangaben ein Sachverständiger zu den Gefahren der Erkrankung gehört. Dieser habe überzeugend dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befänden, das Virus praktisch nicht übertragen könnten, hieß es. In ihrer Leistungsfähigkeit seien sie zudem grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Die Höhe der Entschädigung für den Kläger fiel jedoch geringer aus als gefordert. Als einen Grund nannte das Gericht, dass die Feuerwehr zwischenzeitlich ihre Praxis geändert habe und ein positiver HIV-Status nicht mehr ein absoluter Ausschlussgrund bei Bewerbungen sei. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. (dpa)

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