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Nach dem Ärger auf dem Wasserspielplatz wandte sich die Frau an die Ombudsstelle und klagt nun gegen den Bezirk.

© AFP/ Ina FASSBENDER

Ärger um nackte Brüste: Berliner Landgericht prüft Klage gegen Bezirk im Plansche-Streit

Eine Frau, die sich oben ohne sonnt, wird auf einem Wasserspielplatz aufgefordert, ihre Brust zu bedecken oder zu gehen. Nun beschäftigt der Fall die Justiz.

Der Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz hat im Sommer 2021 für Schlagzeilen gesorgt, nun beschäftigt er die Justiz. Am 14. September plant das Landgericht Berlin eine mündliche Verhandlung zu dem Fall, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.

Die betroffene Frau verlangt mit der Zivilklage eine angemessene Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG). Ihr Fall ist die wohl bislang prominenteste Beschwerde, die sich auf das Gesetz stützt, das es seit nun gut zwei Jahren gibt.

Berlin hat damit Neuland betreten, andere Länder wollen nachziehen. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Bei der zuständigen Ombudsstelle sind nach eigenen Angaben bislang rund 1000 Beschwerden eingegangen, als berechtigt nach dem LADG eingestuft wurden 700 Fälle.

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Dazu gehört der „Oben-ohne“-Fall. Die betroffene Frau hatte sich im Juni 2021 auf dem Gelände des Wasserspielplatzes Plansche in Berlin-Treptow mit freiem Oberkörper gesonnt. Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder die Plansche zu verlassen.

Später wandte sich die Frau an die Ombudsstelle und klagt nun gegen den Bezirk. Auf dem Wasserspielplatz dürfen sich inzwischen Frauen mit nackter Brust sonnen. (dpa)

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