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Die Abgeordneten der AfD um Fraktionschef Georg Pazderski (2.v.r) im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen neben der FDP (vorne) ganz rechts außen.

© Michael Kappeler/dpa

Berliner Verfassungsgerichtshof: AfD verliert Platz in Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte ein AfD-Mitglied aus dem Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz gewählt. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte das nun.

Von Ronja Ringelstein

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat es nun erstmal bestätigt: Die AfD-Fraktion verliert einen Platz im Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag am Breitscheidplatz. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Vallendar, wird somit bei der morgigen nächsten Sitzung des Ausschusses nicht teilnehmen dürfen.

Am vergangenen Donnerstag wurde Vallendar im Abgeordnetenhaus aus dem Untersuchungsausschuss abgewählt. Dagegen hatten die Fraktion und er selbst einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof des Landes gestellt. Diesen lehnten die Richter heute ab. Denn, die Antragsteller hätten keine konkreten Gründe dargelegt, weshalb durch die Abberufung eines Mitgliedes (und eines Stellvertreters) schwere unzumutbare Nachteile entstehen würden. Schließlich sei ein weiteres Mitglied, der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Karsten Woldeit, noch in dem Ausschuss vertreten und habe somit vollständige Einsicht in alle Unterlagen.

Das Hauptsacheverfahren steht noch aus - doch es kann dauern

Die einstweilige Anordnung ist zunächst nur das vorgelagerte Eilverfahren - die Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann allerdings noch einige Monate dauern. Bis dahin wird die AfD nur mit Karsten Woldeit, der auch Vize-Vorsitzender des Ausschusses ist, vertreten sein.

Hintergrund der Abwahl aus dem Ausschuss ist, wie berichtet, dass die Besetzung der Ausschüsse spiegelbildlich zur Stärke der Fraktionen im Plenum sein muss. Beim Verfassungsschutzausschuss und beim Untersuchungsausschuss ist eine Höchstzahl von zehn Mitgliedern gesetzlich festgeschrieben. Bisher waren dort aber zwölf Mitglieder vertreten, da mit sechs Fraktionen, die seit der letzten Wahl im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen, nach dem D'Hondtschen Zählverfahren anders nicht alle Fraktionen hätten beteiligt werden können. Seit die AfD-Fraktion im Sommer ihren Abgeordneten Andreas Wild aus der Fraktion ausgeschlossen hatte, waren nun die Stärkeverhältnisse verändert: So musste die Ausschussgröße von zwölf auf elf verringert werden. Dies hatte das Plenum am vergangenen Donnerstag beschlossen - gegen den Willen der AfD, die hierdurch ihre Minderheitenrechte, etwa beim Stellen von Beweisanträgen, in Gefahr sieht. Eine Chance, dass das Gericht in der Hauptsache anders entscheidet, besteht zumindest noch.

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