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Schild vom Amtsgericht Tiergarten

© Taylan Gökalp/dpa

Update

Affen gemimt: Berliner Polizeianwärterin wegen rassistischer Äußerungen zu Geldstrafe verurteilt

Als Polizeianwärterin soll eine 35-Jährige einen Kollegen rassistisch beleidigt haben. Um drei Vorfälle in der Berliner Polizeiakademie geht es.

Stand:

Sie lebte sieben Jahre im Ausland, habe „Freunde aus allen Kulturen“, doch als Polizeianwärterin soll sie einen schwarzen Mitschüler rassistisch beschimpft haben. Drei Vorfälle in der Berliner Polizeiakademie brachten die Frau am Dienstag vor das Amtsgericht Tiergarten. „Rassismus ist mir völlig fremd“, sagte die 35-Jährige. Der Richter entschied auf einen Schuldspruch. Eine Geldstrafe von 8400 Euro wegen Beleidigung in zwei Fällen und Volksverhetzung ergingen. Ihre Karriere bei der Polizei steht auf der Kippe.

Ein Prozess, in dem es gestenreich zuging. Von einer „Affengeste“ geht die Anklage aus. Annika B. bestritt das, sprach von einem Missverständnis. Sie habe lediglich eine „Hühnergeste“ gemacht, erklärte sie. Und führte vor: Arme auf Schulterhöhe, angewinkelt, dann flatternde Flügelbewegungen simuliert. Das sei in ihrer Familie eine scherzhafte Pose gewesen – „um zu signalisieren, dass man sich nicht so aufplustern soll“.

Die 35-Jährige und der 32-jährige Kollege waren eineinhalb Jahre Mitschüler, als die Situation eskalierte. Einige Mitschüler hätten sie gemobbt, so die Angeklagte. Ihr Verteidiger sprach von einer frauenfeindlichen Stimmung. Es sei „die schlimmste Klasse“ gewesen, behauptete die Angeklagte. Inzwischen ist sie Polizeibeamtin auf Probe, sie fühle sich wohl im Team.

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Der erste Vorfall am 6. Juli 2023: Nach einer Trainingseinheit soll sie sich vorgedrängelt haben und sei von dem 32-Jährigen gerügt worden. Mit einem „Mach Sitz“ habe sie reagiert, den Mann damit herabgewürdigt, ihn auf eine Stufe mit einem Hund gestellt, sagte der Vorsitzende Richter im Urteil.

Am 10. August 2023 im Klassenzimmer erneut Äußerungen, die das Gericht nun als beleidigend ahndete: Er sei asozial und solle „mal Deutsch lernen“, soll die Frau gesagt haben – sie will es etwas anders formuliert und ganz anders gemeint haben. Schließlich die Sache mit der Geste nach dem Sportunterricht am 11. August vorigen Jahres: Es sei eine Affengeste gewesen, befand das Gericht. „Das ist Rassismus und nichts Anderes“, sagte Richter Andreas Lascheit.

Mit den verhängten 120 Tagessätzen zu je 70 Euro folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Er sagte, aus seiner Sicht sei die Frau keine „gefestigte Rassistin“. Sie habe sich unwohl in der Klasse gefühlt und den angegriffen, den man vermeintlich am leichtesten treffen konnte – mit rassistischen Äußerungen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch – er halte die Vorwürfe für konstruiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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