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Das Landgericht Berlin arbeitet ab sofort mit elektronischen Akten.

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Am Berliner Landgericht: Zivilverfahren ab sofort mit elektronischen Akten

In Zivilprozessen arbeitet das Landgericht Berlin ab sofort mit elektronischen Akten. Ab nächstem Jahr soll die eAkte dann auch in den Amtsgerichten eingeführt werden.

Das Berliner Landgericht arbeitet in Zivilprozessen ab sofort vollständig mit elektronischen Akten. Zunächst gebe es einen Probebetrieb als Vorstufe, teilte die Senatsjustizverwaltung am Montag mit. Mehr als 400 Nutzer arbeiteten nun mit der elektronischen Gerichtsakte (eAkte). Ab dem 4. Dezember werde sie auch beim Kammergericht in Zivil- und Familiensachen eingeführt. Bis 2024 soll die eAkte demnach schrittweise auch bei den zehn Amtsgerichten eingeführt werden.

Bis zum verbindlichen Stichtag für die ausschließliche elektronische Aktenführung am 1. Januar 2026 in ganz Deutschland sollen insgesamt zwölf Gerichte mit mehr als 3000 Mitarbeitern auf den elektronischen Akten-Betrieb umgestellt sein. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) teilte mit: „Zu einem modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat gehören auch moderne Arbeitsmethoden.“ Nun sei ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung digitale Justiz erfolgt.

Unterdessen steigt der Druck auf den IT-Dienstleister „Materna“, bei der flächendeckenden Einführung der eAkte in der Berliner Verwaltung zu liefern. Wie die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständige Chief Digital Officer Martina Klement am Montag im Abgeordnetenhaus berichtete, hatte sie zuletzt zahlreiche Punkte moniert, die von Materna bislang nicht oder nicht ausreichend geliefert wurden.

Der vom Unternehmen daraufhin entworfene Zeitplan, um die Mängel abzustellen, habe sie nicht überzeugt, sagte Klement. Sie betonte den Beschleunigungsbedarf bei der auf den 1. Januar 2025 festgesetzten Einführung der eAkte, erklärte aber auch, das Projekt mit Materna realisieren zu wollen, weil ein Wechsel des Dienstleisters erneut Zeit kosten würde. Zuletzt hatte der Bezirk Mitte ein Pilotprojekt zur Einführung der eAkte gestoppt, weil diese technisch nicht ausgereift sei und die Behörde überfordere. (rk, dpa)

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