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Amani

© ddp

Kindstötung: Amanis Mutter muss in die Psychiatrie

Teshua K. soll ihre achtjährige Tochter getötet haben - ein Motiv gibt es aber nicht. Laut Gericht hat sie vermutlich im Wahn gehandelt.

Die Beweislage war dürftig: Die Tatwaffe wurde nicht gefunden. Es drängte sich kein Mordmotiv auf. Für die Richter aber ergaben die Indizien ein schlüssiges Ganzes: Die Mutter habe ihre achtjährige Tochter Amani getötet. Nach zweimonatigem Prozess ordnete das Landgericht gestern die Unterbringung der Frau in der geschlossenen Psychiatrie an.

Ein Verfolgungswahn, an dem sie nach Einschätzung einer Gutachterin bereits seit 2005 litt, habe die Mutter getrieben, hieß es im Urteil. Es sei nicht auszuschließen, dass Teshua K. bei der Tat schuldunfähig war, hieß es im Urteil. Deshalb könne die wegen Mordes angeklagte Frau strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. „Der Verfolgungswahn könnte sich auf andere Menschen aktualisieren“, begründete der Vorsitzende Richter Hans Luther die Unterbringung in einer Klinik. Das Urteil entsprach dem Antrag des Anklägers.

Die 33-Jährige Mutter hoffte auf Freispruch. „Amani war die Freude und der Sinn meines Lebens“, ließ sie zu Beginn des Prozesses über eine Anwältin erklären. Sie habe ihre Tochter nicht getötet. „Da bin ich mir absolut sicher.“ Es gebe keinerlei Hinweise, dass Teshua K. am Tatort war, argumentierten ihre Verteidigerinnen. Die Anklage sei von „spekulativer Voreingenommenheit“ geprägt. Weder entdeckte grüne Fasern an der Kleidung des Kindes noch Blutanhaftungen an der Tasche und am Kaftan der Mutter seien tragfähige Indizien. Schließlich hätten Mutter und Kind zusammengelebt. Und das Alter der Blutspur sei nicht bestimmbar.

Am Vormittag des 5. Mai letzten Jahres hatte eine Spaziergängerin in einer Grünanlage in Schmargendorf ein verblutetes Kind gefunden. Dem dunkelhäutigen Mädchen war die Kehle durchschnitten worden. Eine Gutachterin sagte später, die Tötung erinnere an ein Opferritual, an das Schächten von Tieren. Das Foto der achtjährigen Amani war am nächsten Tag in allen Zeitungen. Doch keine verzweifelte Mutter meldete sich. Es war der Vater, der seine Tochter erkannt hatte. Seine Ex-Frau war zunächst verschwunden.

Teshua K. war damals nach Hamburg gefahren. Das belegten später Fahrscheine und Videoaufnahmen vom dortigen Hauptbahnhof. Als die Mutter etwa 36 Stunden nach dem Mord wieder in dem Heim für obdachlose Mütter auftauchte, in dem sie mit ihrer Tochter lebte, stand sie bereits unter Verdacht. Sie soll erschreckend emotionslos gewirkt haben, berichteten Polizisten. Sie sagte nie „Amani“. Sie fragte, wie man „sie“ gefunden habe und gab an, sich an die letzten beiden Tage nicht erinnern zu können. Zu den Vorwürfen äußerte sie sich erst vor Gericht. Freunde von Teshua K. berichteten, dass die Tochter einer Deutschen und eines Ghanaers an Voodoo-Zauber glaube.

Teshua K. wirkte während des gesamten Prozesses seltsam unbeteiligt. Freundlich und interessiert hörte sie zu, oft lächelte sie, manchmal schien sie sich gar zu amüsieren. Als der Ankläger im Plädoyer auf den bei ihr diagnostizierten Verfolgungswahn einging, riss sie die Augen auf und schmunzelte.

Amani hat sich nicht gewehrt. Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass das Kind in Begleitung einer vertrauten Person gewesen sein muss. Auch das war ein Indiz für die Richter: „Die Täterin ging an ein sorgloses Kind heran“, sagt Richter Luther. Der Staatsanwalt hatte zuvor den Vorwurf von einseitigen Ermittlungen entschieden zurückgewiesen. Allein 670 DNA-Spuren seien ausgewertet worden. Die Blutspuren, die entdeckten Fasern, dazu Zeugen, die Mutter und Tochter am Morgen sahen – „der Ring weist zwingend auf die Täterschaft der Angeklagten“, sagte der Staatsanwalt. Das Motiv blieb bis zuletzt offen. Die psychische Störung müsse zu der schrecklichen Tat geführt haben, hieß es im Urteil. Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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