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Eine goldfarbene Justitia-Figur steht in einem Gericht. (Symbolfoto)

© dpa/Britta Pedersen

Angeklagte schweigen zu Vorwürfen: Drei Männer wegen Millionen-Betrugs bei Corona-Hilfen in Berlin vor Gericht

Rund 12 Millionen Euro soll eine Bande aus dem Corona-Hilfsprogramm erschlichen haben. Ein Großteil des Geldes konnte zurückerlangt werden, doch 3,8 Millionen Euro sind noch immer offen.

Mit gefälschten Anträgen auf Schnellkredite aus dem Corona-Hilfsprogramm soll eine Bande mutmaßlich rund zwölf Millionen Euro erschlichen haben. Gegen drei Männer, die an dem Schwindel in der Zeit von Februar 2021 bis April 2022 mutmaßlich beteiligt gewesen sind, hat am Dienstag der Prozess vor dem Berliner Landgericht begonnen. Die Anklage gegen die 37, 40 und 55 Jahre alten Männer lautet auf Subventionsbetrug in elf Fällen, Urkundenfälschung und Geldwäsche. Die Angeklagten schwiegen zunächst zu den Vorwürfen. 

Den Ermittlungen zufolge sollen sie Kreditanträge nach dem Coronahilfeprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für diverse Unternehmen unter Verwendung falscher Mitarbeiter- und Umsatzzahlen gestellt haben. Kopf der Gruppe sei der 40-jährige Angeklagte gewesen. Er habe das Gesamtgeschehen koordiniert, die jeweiligen Unternehmen als Antragsteller akquiriert und die Zahlungsflüsse gesteuert, so die Staatsanwaltschaft. Einen Großteil der Beträge habe die Bank zurückerlangt. Noch offen seien rund 3,8 Millionen Euro. 

Mit auf der Anklagebank sitzt ein damaliger Steuerfachangestellter. Er soll Bilanzen und Jahresabschlüsse der Unternehmen passend zu den Kreditsummen gefälscht haben. Auch soll er unter anderen Namen als Steuerberater der Firmen gegenüber der kreditgebenden Hausbank aufgetreten sein. So seien vermeintlich in sich schlüssige und durch einen Steuerberater geprüfte Unterlagen eingereicht worden. Der 37-jährige Angeklagte soll als damaliger Mitarbeiter der Hausbank die Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet haben. 

Der Prozess richtete sich zunächst gegen fünf Angeklagte. Einer der Männer sei aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig, ein weiterer sei unbekannten Aufenthalts, teilte die Vorsitzende Richterin mit. Die Verfahren gegen diese beiden Angeklagten wurden abgetrennt und vorläufig eingestellt. Für den Prozess sind 15 weitere Tage bis zum 5. Juni vorgesehen. Die Verhandlung wird am 15. März fortgesetzt. (dpa)

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